Im Wahlmanipulationsverfahren gegen Donald Trump hat der zuständige Sonderermittler eine überarbeitete Anklageschrift eingereicht. Das am Dienstag veröffentlichte Dokument enthält die gleichen bereits im August 2023 gegen den ehemaligen republikanischen US-Präsidenten und derzeitigen Präsidentschaftskandidaten erhobenen Anklagepunkte. Es berücksichtigt aber das im Juli ergangene Urteil des obersten US-Gerichts zur Teil-Immunität für Präsidenten.

Im Wahlmanipulationsverfahren gegen Donald Trump hat der zuständige Sonderermittler eine überarbeitete Anklageschrift eingereicht. Das am Dienstag veröffentlichte Dokument enthält die gleichen bereits im August 2023 gegen den ehemaligen republikanischen US-Präsidenten und derzeitigen Präsidentschaftskandidaten erhobenen Anklagepunkte. Es berücksichtigt aber das im Juli ergangene Urteil des obersten US-Gerichts zur Teil-Immunität für Präsidenten.

Die überarbeitete Anklageschrift von Sonderermittler Jack Smith umfasst 36 Seiten – und somit neun weniger als die vorherige. Inhalte, die vom Urteil des Supreme Court betroffen sein könnten, wurden entfernt. Die Kernthese, Trump sei trotz seiner Niederlage bei der Präsidentschaftswahl 2020 „entschlossen gewesen, an der Macht zu bleiben“ und habe versucht, das Ergebnis des Urnengangs nachträglich zu kippen, bleibe jedoch gleich.

Die neue Anklageschrift spiegle „die Bereitschaft der Anklage wider, die Schlussfolgerungen und Anweisungen des Obersten Gerichtshofs zu respektieren und umzusetzen“, erklärte das US-Justizministerium.

Anfang Juli hatte der Supreme Court in Washington geurteilt, dass bei Amtshandlungen der US-Präsidenten ein Schutz gegen spätere Strafverfolgung bestehe, bei „inoffiziellen“ Handlungen hingegen nicht.

In dem Verfahren geht es um den Vorwurf, Trump habe nach der Präsidentschaftswahl 2020 versucht, den Wahlsieg seines Konkurrenten Joe Biden nachträglich zu kippen. Unter anderem wird ihm der Versuch vorgeworfen, die Zertifizierung der Wahl Joe Bidens durch den US-Kongress am 6. Januar 2021 zu stoppen. An dem Tag stürmten Unterstützer Trumps das US-Kapitol.

Richterin Tanya Chutkan wird nun zu entscheiden haben, welche von Trumps Handlungen rund um die Wahl von 2020 Amtshandlungen waren – und welche nicht. Es gilt als äußerst unwahrscheinlich, dass der Prozess in dem Verfahren vor der US-Präsidentschaftswahl am 5. November beginnen wird.

Trump ist noch mit weiteren Verfahren gegen ihn konfrontiert. Im Bundesstaat Georgia wirft ihm die Anklage vor, versucht zu haben, seine dortige Niederlage bei der Präsidentschaftswahl gegen Biden nachträglich zu kippen. Dieses Verfahren war im Juni zunächst auf Eis gelegt worden.

In einem weiteren Verfahren wurde Trump Ende Mai von einer New Yorker Jury der Fälschung von Geschäftsdokumenten zur Vertuschung einer Schweigegeldzahlung an die frühere Pornodarstellerin Stormy Daniels schuldig gesprochen. Seine Strafe in diesem Fall wurde aber noch nicht verkündet, ein Termin dafür ist für den September angesetzt.