Er konnte das schreiende Kind nicht mehr beruhigen: Da habe er es geschlagen und geschüttelt, räumt ein junger Mann ein. Er ist wegen Totschlags angeklagt.
Im Prozess um einen getöteten kleinen Jungen hat ein 20-Jähriger vor dem Landgericht Trier die Tat gestanden. Es sei ihm am Tattag im Juli 2024 nicht gelungen, das schreiende Kind seiner Lebensgefährtin zu beruhigen, ließ der Angeklagte über seinen Anwalt erklären. „In einer immer mehr überschäumenden Wut“ habe er den Zweijährigen mehrfach gegen Kopf und Körper geschlagen und später auch heftig geschüttelt.
Das Kleinkind wurde durch die Misshandlungen so schwer verletzt, dass es ein paar Wochen später an den Folgen starb. Es erlitt mehrere Frakturen und ein Schütteltrauma. Der 20-Jährige ist wegen Totschlags angeklagt.
Angeklagter konsumierte Cannabis
Der junge Mann sei mit der damaligen Lebens- und Wohnsituation überfordert gewesen, las dessen Verteidiger Bernward Wittschier in einer Erklärung vor. Er lebte mit seiner Lebensgefährtin und deren zwei kleinen Kindern (zwei und sechs Jahre) erst seit wenigen Wochen in Trier zusammen. Zudem war die Freundin schwanger von ihm.
Vor dem Tattag habe der Angeklagte wochenlang erheblich Cannabis konsumiert: Als er auf den Zweijährigen allein aufgepasst habe, sei er „übernächtigt und rastlos“ gewesen und habe zudem „unter Suchtdruck“ gestanden, sagte der Anwalt. Er habe die Situation „immer weniger im Griff“ gehabt, das Geschehen sei ihm entgleitet.
Nach Attacke wird Kind bewusstlos
Als das Kind bewusstlos geworden sei, habe der 20-Jährige „schlagartig“ gemerkt, was er angerichtet habe, sagte Wittschier. Er versuchte, den Jungen wieder zu Bewusstsein zu bekommen, was aber nicht gelang.
Am Tattag hatte die Lebensgefährtin morgens mit dem älteren Kind die Wohnung verlassen, um zu einer Vorsorgeuntersuchung in der Schwangerschaft zu gehen. Sein Mandant bedauere zutiefst „die schreckliche Tat“, sagte Wittschier. Dem jungen Mann sei bewusst, dass es dafür „keinerlei Entschuldigung“ gebe.
Sechs bis sieben Jahre Haft
Für den Fall eines vollumfänglichen Geständnisses hatte die Jugendkammer des Gerichts dem 20-Jährigen eine Jugendstrafe zwischen sechs und sieben Jahren zugesagt. Das Kind starb laut Anklage an einem respiratorischen Versagen, ausgehend von einer schwersten Hirnschwellung und Einblutung unter der Hirnhaut.
Der Prozess findet vor der großen Jugendkammer statt, da der Angeklagte juristisch als Heranwachsender gilt.