War es Suizid oder Totschlag? Diese Frage muss das Landgericht Bremen beantworten. Angeklagt ist ein 66-Jähriger, er soll seine Partnerin in Bremerhaven mit einem Kopfschuss getötet haben.
Im Prozess um den Tod einer Frau durch einen Kopfschuss aus einer halbautomatischen Pistole in Bremerhaven hat die Verteidigung einen Freispruch gefordert. Es könne nicht ausgeschlossen werden, dass sich die Lebensgefährtin des Angeklagten selbst getötet habe, sagte der Anwalt in seinem Plädoyer vor dem Landgericht Bremen. „Es bleiben zumindest Restzweifel“ an der Schuld des 66-Jährigen. Die psychisch kranke Frau habe im Jahr zuvor immer wieder „soziale Krisen“ gehabt und sei „extrem suizidgefährdet“ gewesen.
Die Staatsanwaltschaft hatte wegen Totschlags eine Haftstrafe von neuneinhalb Jahren beantragt. Der Nebenklagevertreter hatte sich in weiten Teilen der Staatsanwaltschaft ohne eine konkrete Forderung angeschlossen. Die Schwester und die erwachsene Tochter der Getöteten sind Nebenklägerinnen.
In seinem letzten Wort beteuerte der Angeklagte unter Tränen seine Unschuld. Er hatte im Januar 2024 die Rettungskräfte alarmiert und gesagt, seine Lebensgefährtin habe sich erschossen. Später bekamen die Ermittler Zweifel an der Darstellung. Sie fanden unter anderem an den Händen der Frau zu wenige Schmauchspuren, dafür gab es welche an denen des Angeklagten. Das Urteil soll um 14 Uhr gesprochen werden.