Nicht alle Menschen besitzen ein Smartphone oder einen Computer. Dies darf laut Datenschützern nicht dazu führen, dass ihnen wichtige Dienstleistungen versperrt sind.
Einen Arzttermin per App buchen, online ein Konto eröffnen oder mit dem Smartphone das Schwimmbadticket lösen: Digitale Dienste können das Leben erleichtern. Allerdings dürfe die Digitalisierung nicht dazu führen, dass Bevölkerungsgruppen ausgegrenzt oder gar von wichtigen Dienstleistungen ausgeschlossen werden, mahnt der Hessische Landesdatenschutzbeauftragte Prof. Alexander Roßnagel. Es gebe nach wie vor viele Menschen, die aus verschiedenen Gründen kein Handy und keinen Computer nutzen.
Datenschützer verabschieden Resolution
Das Thema wird Fachleute auf dem Europäischen Datenschutztag am 28. Januar in der hessischen Landesvertretung in Berlin beschäftigen. Das Motto der Konferenz lautet: „Digitalisierung um jeden Preis? Kein Zwang zur Preisgabe personenbezogener Daten“. Die Datenschutzkonferenz der Aufsichtsbehörden des Bundes und der Länder hatte bereits im Dezember eine entsprechende Resolution verabschiedet, die nur vom bayerischen Datendatenschutzbeauftragten sowie der Bundesbeauftragte abgelehnt worden war.
Nicht jeder Mensch ist online
Die Gründe für den unfreiwilligen oder auch bewussten Verzicht auf Computer und Smartphone können vielfältig sein. Manchem Menschen ist der Zugang zu solchen Techniken wegen körperlicher oder geistiger Beeinträchtigungen verwehrt, manche sind noch zu jung oder könnten sich wegen ihres fortgeschrittenen Alters nicht mehr gut auf neue, digitale Wege einstellen. Vielen Bürgerinnen und Bürgern fehlt auch schlicht das Geld, um teure Geräte anzuschaffen. Außerdem sind einige Menschen besonders sorgsam im Umgang mit persönlichen Daten, wie Roßnagel ergänzt.
Schwimmbadbesuch muss auch ohne E-Mail-Adresse möglich sein
Der Datenschützer erinnert daran, dass per Gesetz nur solche personenbezogenen Daten abgefragt werden dürfen, die beispielsweise für eine Dienstleistung unerlässlich sind. „Um ins Schwimmbad zu gehen, muss ich nicht meine E-Mail-Adresse preisgeben.“ Wer über eine Verarbeitung seiner Daten entscheidet, müsse dies ohne sozialen Druck tun können und ohne negative finanzielle Folgen befürchten zu müssen, mahnt Roßnagel.
Die Datenschutzkonferenz appelliert an die Gesetzgeber von Bund und Ländern, per Gesetz eine faire Teilhabe derjenigen zu regeln, die keinen digitalen Zugang zu unverzichtbaren Dienstleistungen haben oder nicht haben wollen.