Wenn die Zahlungsfähigkeit von Kommunen gefährdet ist, schrillen die Alarmglocken. Sie können Hilfe vom Land beantragen.
Insgesamt zwölf Kreise und Gemeinden, die finanziell in der Bredouille steckten, haben im vergangenen Jahr Finanzhilfen des Landes erhalten. Die sogenannten Bedarfszuweisungen und Überbrückungshilfen würden gezahlt, wenn Kommunen die Zahlungsunfähigkeit drohe, teilte das Landesverwaltungsamt in Weimar mit. Sie beliefen sich auf insgesamt mehr als 26 Millionen Euro.
Hilfe vor allem für zwei Kreise
Nach Angaben der Behörde gingen rund 8,3 Millionen Euro an den Landkreis Nordhausen und 9,6 Millionen Euro an den Unstrut-Hainich-Kreis. Unterstützung erhielten auch die Gemeinden Allendorf, Alperstedt, Auengrund, Bürgel, Dornburg-Camburg, Hirschberg, Mechelroda, Paitzdorf, Rothenstein und Schwallungen.
Im vergangenen Jahr hätten 23 Thüringer Kommunen insgesamt 32 Anträge auf Bedarfszuweisungen und Überbrückungshilfen gestellt. 16 Anträge seien bewilligt worden. Sechs Anträge hätten Kommunen zurückgenommen oder hätten sich erledigt. Zehn Anträge wurden vom Landesverwaltungsamt abgelehnt.
Bedarf in den vergangenen Jahren gesunken
Bei der Unterstützung handele es sich unter anderem um rückzahlbare Überbrückungshilfen, um kurzfristige finanzielle Engpässe auszugleichen. Sie seien bis Jahresende zurückzuzahlen.
Diese Unterstützung zeige, „wie wichtig eine starke Partnerschaft zwischen Land und Kommunen ist, um den Bürgerinnen und Bürgern auch in finanziell schwierigen Zeiten Stabilität und Lebensqualität zu garantieren“, erklärt der Präsident des Landesverwaltungsamtes, Frank Roßner.
Nach Angaben der Behörde ist seit 2017 die Zahl der Anträge auf Finanzhilfen gesunken. Damals seien noch 103 Anträge mit einem Gesamtvolumen von über 93 Millionen Euro gestellt und etwa 56 Millionen Euro ausgezahlt worden.