Sind Wörter mit Binnen-I und Sternchen schwerer zu lesen? Hessens Ministerpräsident hat Schulen diesen Vorstoß für Geschlechtergerechtigkeit verboten. Was sagt die Landesregierung heute dazu?
Ein Jahr nach ihrem Start zieht Hessens schwarz-rote Landesregierung ein positives Zwischenfazit bei ihrem Verbot von Gendersonderzeichen in Texten an Schulen. Der Koalitionsvertrag schreibt fest, „dass in der öffentlichen Verwaltung sowie weiteren staatlichen und öffentlich-rechtlichen Institutionen (wie Schulen, Universitäten, Rundfunk) auf das Gendern mit Sonderzeichen verzichtet wird und eine Orientierung am Rat für deutsche Rechtschreibung erfolgt“.
Unter Berufung auf das „amtliche Regelwerk“ dieses Gremiums teilt das CDU-geführte Bildungsministerium der Deutschen Presse-Agentur mit, Gendern mit Sonderzeichen wie Doppelpunkt, Binnen-I, Unterstrich oder Sternchen in Wörtern werde daher in Schulen im Schriftlichen als Fehler gewertet.
„Das ist wie bei anderen Rechtschreibfehlern. Texte müssen verständlich und lesbar sein“, betont das Ministerium in Wiesbaden. Zumal für Menschen, „die noch nicht gut Deutsch können. Dafür braucht es eine klare Orientierung. Jede Lehrkraft steht für die Vermittlung von fehlerfreiem Deutsch. Wir stellen eine breite Akzeptanz dazu vor Ort fest“, versichert das Bildungsministerium.
„Das kennen alle“
Zur Dienstanweisung von Ministerpräsident Boris Rhein (CDU) vom März 2024 an Behörden und Schulen, nicht mit Sonderzeichen zu gendern, bekräftigt das Ministerium: „Das kennen alle und es braucht hierzu keine gezielten Weisungen mehr.“
Die Bildungsgewerkschaften GEW und VBE in Hessen halten an ihrer Kritik des Verbots fest. Gendersonderzeichen in Wörtern werden ihrer Ansicht nach als Ausdruck von Gerechtigkeit hinsichtlich aller Geschlechter verstanden. Diese sprachlichen Bemühungen zu untersagen sei kleinlich und erzeuge ein Gefühl der Gängelung.
Rat für deutsche Rechtschreibung zu geschlechtergerechter Schreibweise