Gut gemeint, aber wohl nicht gut gemacht: Ein vor drei Jahren beschlossenes Gesetz gegen die Umwandlung von Wohnungen in Ferienwohnungen in MV ist nicht ein einziges Mal angewendet worden.

Gut gemeint, aber wohl nicht gut gemacht: Ein vor drei Jahren beschlossenes Gesetz gegen die Umwandlung von Wohnungen in Ferienwohnungen in MV ist nicht ein einziges Mal angewendet worden.

Vor drei Jahren hat der Landtag in Schwerin ein Gesetz gegen die Umwandlung von Wohnungen in Ferienapartments erlassen. Es zielt vor allem auf Urlaubsgebiete, in denen bezahlbarer Wohnraum knapp ist. Gemeinden können seither Satzungen erlassen, die eine Umnutzung in Ferienwohnungen verbieten. Doch niemand hat das Zweckentfremdungsgesetz bisher (Stand 9. Juni 2024) genutzt, wie aus der Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage der fraktionslosen Landtagsabgeordneten Eva Maria Schneider-Gärtner hervorgeht.

Warum das Gesetz ins Leere läuft, obwohl es in den Ferienregionen an bezahlbarem Wohnraum oft mangelt, sagt die Regierung dabei nicht. „Ziel der Landesregierung war es, den Gemeinden die Möglichkeit zu geben, Zweckentfremdungssatzungen zu erlassen. Dieses Ziel wurde mit dem Zweckentfremdungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern erreicht“, heißt es in der Antwort nur.

Das Gesetz ist nicht praktikabel

Der Städte- und Gemeindetag hat eine Erklärung: Das Gesetz ist nicht praktikabel. Die Hürden für eine Satzung sind demnach sehr hoch und ebenso der bürokratische Aufwand. „Der bestehende Wohnraummangel kann mit einer solchen Satzung nicht behoben werden“, sagt der Kommunalverband. 

So seien in dem Gesetz umfangreiche Datenerfassungs- und Überwachungspflichten festgelegt worden. Außerdem dürfe eine Gemeinde eine Satzung nur dann erlassen, wenn dem Wohnraummangel nicht auf andere Weise mit wirtschaftlich vertretbaren Mitteln in absehbarer Zeit abgeholfen werden könne. „Ob diese Voraussetzung in einer von Wohnraummangel betroffenen Gemeinde vorliegt, wird im Zweifel erst im Rahmen einer Klage gegen die Verweigerung einer Genehmigung zur Umnutzung geklärt werden können.“

CDU: Gesetz entsorgen

Die illegale Umnutzung von Dauerwohnungen in Ferienwohnungen sei ein Problem in den touristisch geprägten Gemeinden, so der Städte- und Gemeindetag. „Das Zweckentfremdungsgesetz MV ist leider kein geeignetes Mittel zur Lösung dieses Problems.“

Die CDU-Opposition im Landtag schlägt deshalb vor, das Gesetz zu entsorgen. „Alles andere bedeutet überflüssige Bürokratie„, sagt der Fraktionsvorsitzende Daniel Peters. Die Landesregierung habe ein unnötiges Gesetz geschaffen. „Stattdessen hätte man erkennen müssen, dass in Rostock auf Grundlage eines bestehenden Bundesgesetzes Erhaltungssatzungen auf den Weg gebracht wurden.“

SPD: Angebot und keine Pflicht für Kommunen

Die SPD will das Gesetz beibehalten, wie der stellvertretende Fraktionsvorsitzende der Regierungspartei, Rainer Albrecht, deutlich macht. Die Gemeinden müssten die Möglichkeit haben, ihren Wohnraum zu schützen. „Diese Möglichkeit haben wir ihnen gegeben.“ Das Gesetz sei ein Angebot und keine Pflicht für die Kommunen. Überdies entstehe keine Bürokratie, „sondern es sind Sicherungsmechanismen zu Gunsten der Kommunen für mögliche Rechtsstreite eingezogen worden“.