Die juristische Niederlage vor dem Landgericht Dortmund im Fall des Ex-Coaches Trainers André Fuhr will der Deutsche Handballbund nicht einfach so akzeptieren. Er legt Berufung ein.
Der Deutsche Handballbund schöpft nach der juristischen Niederlage im Fall des ehemaligen Trainers André Fuhr seine Rechtsmittel aus. Gegen die am 15. November ergangenen Urteile des Landgerichts Dortmund werde der Verband gemäß einem einstimmigen Präsidiumsbeschluss in Berufung gehen, teilte der DHB in einer Stellungnahme mit. Dies werde formal in Kürze beim zuständigen Oberlandesgericht Hamm geschehen.
Das Landgericht Dortmund war vor knapp zwei Wochen in einem einstweiligen Verfügungsverfahren zu dem Urteil gekommen, dass der DHB die Arbeit einer eingesetzten, unabhängigen Kommission beenden müsse. Damit wurde das Urteil des Oberlandesgerichts Hamm aus dem Juli bestätigt. Im Hauptsacheverfahren entschied das Gericht, dass im Rahmen der Trainerordnung des DHB ein Disziplinarverfahren einzuleiten sei.
Fuhr hatte sich dagegen gewehrt, dass der DHB zur Aufarbeitung von Vorwürfen zahlreicher Spielerinnen eine externe Kommission eingesetzt hatte. Die Spielerinnen werfen dem 53-Jährigen Machtmissbrauch und emotionale Gewalt vor. Nach Bekanntwerden der Anschuldigungen durch die Nationalspielerinnen Mia Zschocke und Amelie Berger im September 2022 hatten sich Borussia Dortmund und der DHB, bei dem Fuhr die U20 trainiert hatte, von ihm getrennt.
DHB ist „fest entschlossen“
In einem Interview der „Sport Bild“ hatte sich der frühere BVB-Coach Fuhr von den Vorwürfen größtenteils distanziert. „Bezogen auf das, was ich gelesen habe, kann ich nur sagen: Es gibt Sachverhalte, die nicht stattgefunden haben. Es gibt Sachverhalte, die so nicht stattgefunden haben. Es gibt Sachverhalte, an die ich mich nicht in der geschilderten Form erinnern kann oder eine andere Erinnerung habe“, sagte Fuhr.
„Wir bedauern sehr, dass die Betroffenen auf Antworten warten müssen und so mit dem Erlebten nicht abschließen können“, sagte DHB-Präsident Andreas Michelmann über die jüngste Gerichtsentscheidung: „Es ist unsere inhaltliche und moralische Verpflichtung, uns weiter mit aller Kraft für eine erfolgreiche Aufarbeitung einzusetzen. Daher sind wir fest entschlossen, den weiteren Rechtsweg zu beschreiten.“