Das Mädchen war so heftig geschüttelt worden, dass es drei Tage später starb. In dem Prozess gegen den Vater fallen die Anträge von Staatsanwaltschaft und Verteidiger sehr unterschiedlich aus.

Das Mädchen war so heftig geschüttelt worden, dass es drei Tage später starb. In dem Prozess gegen den Vater fallen die Anträge von Staatsanwaltschaft und Verteidiger sehr unterschiedlich aus.

Nach dem Tod eines Babys durch ein Schütteltrauma hat die Staatsanwaltschaft eine Bewährungsstrafe von zwei Jahren für den Vater gefordert. Es handle sich rechtlich gesehen um eine Körperverletzung mit Todesfolge, allerdings in einem minder schweren Fall, sagte die Staatsanwältin bei ihrem Plädoyer im Frankfurter Landgericht. Der Mann sei müde und erschöpft gewesen, er habe aus Überforderung und Überanstrengung das Baby geschüttelt: „Den Eintritt des Todes wollte der Angeklagte sicherlich nicht.“ 

Der Rechtsanwalt des 52-Jährigen plädiert auf einen Freispruch, da seinem Mandanten bei der Tat die Folgen nicht bewusst gewesen seien. Der Angeklagte und seine Familie litten auch heute noch unter dem Tod des Babys. „Er wird es sich sein Leben lang vorwerfen“, sagte der Jurist. Das ursprünglich für diesen Tag angekündigte Urteil soll nun am 9. Dezember verkündet werden. 

Tod im Krankenhaus

Der Mann soll in einer Nacht im Januar 2020 in seiner Frankfurter Wohnung das vier Monate alte Mädchen heftig geschüttelt haben, bis es nicht mehr atmete. Er alarmierte den Notruf, drei Tage später starb das Baby im Krankenhaus. Die Rechtsmedizin stellte ein massives Schleudertrauma fest. 

Wird ein Säugling geschüttelt, schleudert sein Kopf unkontrolliert hin und her, da er wegen seiner schwachen Nackenmuskulatur den Kopf nicht alleine halten kann. Dabei können laut Informationen der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung Blutgefäße und Nervenbahnen reißen. Ein Schütteltrauma kann zu lebenslangen Behinderungen oder zum Tod führen.