Seit Monaten diskutiert Niedersachsens Landespolitik über eine umstrittene Gehaltsanhebung in der Staatskanzlei. Jetzt nähert sich der Untersuchungsausschuss seinem Abschluss. Was hat er gebracht?

Seit Monaten diskutiert Niedersachsens Landespolitik über eine umstrittene Gehaltsanhebung in der Staatskanzlei. Jetzt nähert sich der Untersuchungsausschuss seinem Abschluss. Was hat er gebracht?

Gut sieben Monate nach der ersten Sitzung steht der Untersuchungsausschuss zur Bezahlung einer engen Mitarbeiterin von Niedersachsens Ministerpräsident Stephan Weil (SPD) in dieser Woche vor dem Abschluss. Am Donnerstag soll der Abschlussbericht beschlossen werden. 

Worum geht es?

Im Kern wirft die CDU dem Ministerpräsidenten und seiner Staatskanzlei vor, einer engen Mitarbeiterin des Regierungschefs eine deutlich bessere Bezahlung ermöglicht zu haben als ihr eigentlich zugestanden hätte. Dafür seien Regelungen entgegen einer langjährigen Praxis „mit der Brechstange“ geändert worden, und zwar nicht, um – wie von der Staatskanzlei argumentiert – die Arbeit in der Verwaltung insgesamt attraktiver zu machen, sondern um gezielt diese eine Person besserzustellen.

Die Bezahlung der Mitarbeiterin war laut Staatskanzlei nach der Probezeit um 1.886 Euro brutto im Monat angehoben worden, also um rund 22.600 Euro im Jahr. Den Vorwurf, diese Anhebung der Bezüge sei rechtswidrig gewesen, wies die Staatskanzlei zurück.

Ministerpräsident Weil räumte aber ein, mit der Art und Weise, wie die neue Regelung eingeführt wurde, offene Flanken geboten zu haben. „Wir haben uns die Sache durch den Ablauf wahrscheinlich selber schwer gemacht“, sagte Weil im März der „Neuen Osnabrücker Zeitung“. Man hätte „vielleicht zunächst auch den einen oder anderen Fall aus anderen Häusern von der Neuregelung profitieren lassen sollen“.

Wie könnte der Ausschuss enden?

Am wahrscheinlichsten ist, dass es wie häufig bei Untersuchungsausschüssen einen Abschlussbericht mit zwei gegensätzlichen Meinungen geben wird. Schon in den vergangenen Monaten zeichnete sich ab, dass sowohl die Regierung als auch die Opposition praktisch unverändert bei ihren Standpunkten bleiben werden. Nachdem in der vergangenen Woche der Chef der Staatskanzlei, Jörg Mielke, gegen den sich die Vorwürfe der CDU am Ende hauptsächlich richteten, vereidigt worden war, ist für Donnerstag (10.15 Uhr) die Beschlussfassung über den Abschlussbericht geplant.

Welche Konsequenzen hat der Ausschuss?

Wahrscheinlich so gut wie keine – zumindest personell. Sowohl Ministerpräsident Weil als auch Staatssekretär Mielke bleiben im Amt. Fraglich ist, was von den monatelangen Versuchen der CDU, Weil eine Günstlingswirtschaft zuzuschreiben, bei den Wählerinnen und Wählern hängenbleibt. Die CDU sieht jedenfalls ihre Rolle als Opposition in dem Ausschuss als erfüllt an: Er sei sich ziemlich sicher, dass in den nächsten Jahren kein Minister oder Ministerpräsident „eine solche regelwidrige Beförderung“ mehr vornehmen werde, sagte CDU-Fraktionschef Sebastian Lechner im Oktober. 

Für die Weil-Mitarbeiterin hat der Ausschuss keinerlei Konsequenzen – sie ist seit Februar 2023 in der Staatskanzlei angestellt, weiterhin auf dem Posten und erhält das umstrittene höhere Gehalt. 

Was hat der Ausschuss gekostet?

Immer wieder haben SPD und Grüne argumentiert: Die Staatskanzlei habe keinen Fehler gemacht, den Untersuchungsausschuss brauche es daher nicht und die dafür anfallenden Kosten seien unnötig. Wie hoch die Kosten für den Ausschuss genau sind, ist aber unklar.

Die SPD-Fraktion geht davon aus, dass die Kosten sich auf „eine hohe sechsstellige Summe“ belaufen. „Bei allem Respekt vor den parlamentarischen Rechten der Opposition: Dieser Ausschuss produziert nur Akten und Kosten und lenkt von den wichtigen Themen des Landes ab“, sagte der parlamentarische Geschäftsführer der SPD, Wiard Siebels.

Seine Amtskollegin von der CDU, Carina Hermann, betonte dagegen: „Demokratie kostet Geld. Daher kann ich die Diskussion um die Kosten in keinster Weise nachvollziehen.“ Es sei die Aufgabe der Opposition, die Regierung zu kontrollieren. „Und genau das haben wir erfolgreich gemacht, wie wir mit dem Abschlussbericht zeigen werden. Wir haben eine große Palette an politischen Fehlern und rechtswidrigen Entscheidungen der Staatskanzlei festgestellt.“ 

Zu den Kosten sagte Hermann weiter, die Höhe der Erstattung für die Fraktionen richte sich nach dem Abgeordnetengesetz. „Wir werden über diese Kostenregelung voraussichtlich eine Minijobberin und eine halbe Stelle eines Beamten mit dem Landtag abrechnen. Ebenso gilt dies für die Kosten des Rechtsgutachtens und der Rechtsberatung.“

Der Landtag selbst benannte keine Kosten. „Das Recht oder die Pflicht, einen Untersuchungsausschuss einzusetzen, ist verfassungsmäßig verbrieft und insofern ist es einfach Teil unseres Geschäfts und wird nicht extra erhoben“, sagte eine Sprecherin im Oktober.