In Gefängnissen in NRW ist die Unterbringung in Einzelzellen Standard. Nur in Ausnahmefällen gibt es Abweichungen vom gesetzlichen Anspruch auf einen eigenen Haftraum.

In Gefängnissen in NRW ist die Unterbringung in Einzelzellen Standard. Nur in Ausnahmefällen gibt es Abweichungen vom gesetzlichen Anspruch auf einen eigenen Haftraum.

Die meisten Gefangenen in Nordrhein-Westfalen leben in den Justizvollzugsanstalten des Landes in Einzelzellen. Nach aktuellen Zahlen aus dem Justizministerium sind in Gefängnissen in NRW derzeit 10.774 Gefangene einzeln und 3.093 Gefangene gemeinsam untergebracht. Das Strafvollzugsgesetz NRW bestimme, dass Gefangene grundsätzlich einzeln unterzubringen seien. 

Die gesetzlichen Regelungen zur Unterbringung würden selbstverständlich beachtet, hieß es aus dem Justizministerium. Eine gemeinsame Unterbringung sei nur in bestimmten Fällen zulässig, unter anderem im offenen Vollzug oder auf Antrag oder Wunsch der Gefangenen. Zudem ist aus Gründen einer wirksamen Suizidprävention laut Justizministerium eine gemeinsame Unterbringung ebenfalls zulässig und im Einzelfall auch unverzichtbar. 

Situation in einzelnen NRW-Gefängnissen

In der Justizvollzugsanstalt Bochum seien bei aktuell 579 Gefangenen 503 in Einzelhafträumen und 76 Häftlinge in Gemeinschaftshafträumen mit jeweils zwei Gefangenen untergebracht, sagte eine Sprecherin auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur. In Gelsenkirchen sind einer Sprecherin zufolge 385 Gefangene in Einzelhafträumen und 136 in Gemeinschaftshafträumen untergebracht. 

679 Gefangene befänden sich in der Landeshauptstadt Düsseldorf in der Einzelunterbringung und 119 Gefangene seien gemeinsam untergebracht, sagte ein JVA-Sprecher. Lediglich zwei der derzeit 480 Gefangenen sind in der JVA in Geldern zusammen untergebracht. Laut eines Sprechers der Anstalt leben hier 478 Gefangene einzeln in Zellen.