Bundestags- und Bürgerschaftswahl an zwei aufeinanderfolgenden Sonntagen? Es gibt Forderungen nach einer Zusammenlegung. Der Senat hat Bedenken. Sie werden auch im Verfassungsausschuss laut.

Bundestags- und Bürgerschaftswahl an zwei aufeinanderfolgenden Sonntagen? Es gibt Forderungen nach einer Zusammenlegung. Der Senat hat Bedenken. Sie werden auch im Verfassungsausschuss laut.

Landeswahlleiter Oliver Rudolf hat vor dem Verfassungsausschuss der Bürgerschaft auf die rechtlichen Risiken einer Zusammenlegung von Bürgerschafts- und Bundestagswahl am 23. Februar hingewiesen. Ein Vorziehen der auf den 2. März terminierten Bürgerschaftswahl setze eine Änderung des Bürgerschaftswahlgesetzes voraus, mit der darin enthaltene Fristen für das laufende Wahlverfahren rückwirkend geändert werden müssten. Diese Fristenproblematik biete Anfechtungsgründe, über deren Auswirkungen auf die Rechtmäßigkeit der Wahl gegebenenfalls das Verfassungsgericht entscheiden müsse.

Ob man diese Risiken mit Blick auf die Vorteile eines gemeinsamen Termins für Bürgerschafts- und Bundestagswahl tragen wolle, müssten der Senat und letztlich die Bürgerschaft entscheiden, sagte er. Zugleich mahnte er eine rasche Entscheidung an, da mit jedem Tag Unklarheit die Herausforderungen für die Durchführung einer fehlerfreien Wahl größer würden. 

Keine Anzeichen für Mehrheit für Zusammenlegung der Wahlen 

Während die Ausschussmitglieder aus den Regierungsfraktionen von SPD und Grünen in der Sitzung vor allem Bedenken gegen die Zusammenlegung der Wahlen betonten, verwiesen die Vertreter von CDU und Linken auf die Vorteile: organisatorische Probleme könnten so vermieden und Kosten gespart werden. Zudem sei bei zwei Wahlgängen binnen acht Tagen für die Bürgerschaftswahl mit einer geringeren Wahlbeteiligung zu rechnen. Die AfD sieht eine Zusammenlegung wegen der Risiken hingegen kritisch.

Die Ausschussmitglieder wollten die Ergebnisse der Sitzung in den kommenden Tagen zunächst in ihren Fraktionen beraten. Die Initiative für ein Vorziehen der Bürgerschaftswahl müsste der Senat ergreifen. Nach zunächst ablehnender Haltung hatte er sich nach seiner letzten Sitzung am Dienstag offen für eine Debatte darüber gezeigt und auf die Sitzung des Verfassungsausschusses verwiesen.