Für die Tötung eines Autofahrers durch einen absichtlich verursachten Frontalzusammenstoß im Gegenverkehr ist ein 30-Jähriger vom Landgericht Detmold wegen Totschlags verurteilt worden. Gegen den Angeklagten wurde eine Haftstrafe von acht Jahren verhängt, wie ein Gerichtssprecher am Donnerstag mitteilte. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Die Staatsanwaltschaft plädierte dem Gerichtssprecher zufolge auf eine lebenslange Freiheitsstrafe wegen Mordes. Die Verteidigung beantragte eine Verurteilung wegen fahrlässiger Tötung.
Laut Anklage hate sich der Frontalzusammenstoß im März auf der Landesstraße 614 im nordrhein-westfälischen Lüdge ereignet. Der Angeklagte soll auf mehr als 130 Stundenkilometer beschleunigt haben und dann ungebremst in den Gegenverkehr gefahren sein. Bei der folgenden Kollision mit einem Auto starb ein 53-jähriger Fahrer.
Hintergrund der Tat soll laut Anklage Trennungsschmerz des Angeklagten gewesen sein. Der Angeklagte habe sich bereits Tage zuvor entschlossen, durch einen Verkehrsunfall Suizid zu begehen. Demnach hatte sich die Lebensgefährtin des Manns zuvor von ihm getrennt.