Bisher gilt der Grundsatz, dass die Polizei Wohnungen nur offen durchsuchen darf. Mit dem neuen BKA-Gesetz will Bundesinnenministerin Nancy Faeser das nun ändern lassen.

Bisher gilt der Grundsatz, dass die Polizei Wohnungen nur offen durchsuchen darf. Mit dem neuen BKA-Gesetz will Bundesinnenministerin Nancy Faeser das nun ändern lassen.

Bundesinnenministerium Nancy Faeser (SPD) will dem Bundeskriminalamt die Befugnis geben, künftig heimlich Wohnungen zu betreten und zu durchsuchen. Das berichtet das Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND). Die Idee dahinter ist vor allem, Computer und Handys von Verdächtigen besser ausspähen zu können. Diese Maßnahme solle auf den Kampf gegen Terroristen beschränkt bleiben.

Normalerweise muss die Polizei bei Wohnungsdurchsuchungen den Beschuldigten und die Straftat nennen sowie angeben, was gefunden werden soll. Sie muss einen entsprechenden Antrag dann der Staatsanwaltschaft vorlegen, die ihn wiederum beim zuständigen Ermittlungsrichter stellt. Der Betroffene muss informiert werden. Ist der Inhaber der Wohnung nicht anzutreffen, müssen Zeugen hinzugezogen werden. Ausnahmen sind lediglich bei Gefahr im Verzug möglich.

BKA ermittelt auch gegen den internationalen Terror

Das Bundeskriminalamt (BKA) hat allerdings eine zentrale Position in der Strafverfolgung und zur Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus. Nach Ansicht Faesers benötigte es dafür moderne Instrumente in der analogen wie digitalen Welt, heißt es dem RND zufolge aus Sicherheitskreisen. Dazu arbeitet das Innenministerium gerade einen Entwurf zur Reform des BKA-Gesetzes aus. Die verdeckte Durchsuchung von Wohnungen solle jedoch nur unter sehr hohen Hürden als letztes Mittel möglich sein, berichtete das RND.

PAID Hacker BKA-Fahndung 09.26

Der stellvertretende Vorsitzende der Grünen-Bundestagsfraktion, Konstantin von Notz, sprach gegenüber dem RND von „ernsten Zeiten“. Das BKA brauche „moderne Ermittlungsbefugnisse und -mittel“. Gleichzeitig sei „völlig klar, dass es diese Befugnisse bloß im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung geben kann“. Das Bundesverfassungsgericht habe gerade beim Thema Lauschangriff und Umgang mit technischen Geräten klare Vorgaben gemacht. Unter diesem Gesichtspunkt sei der Gesetzentwurf zu prüfen.

Bislang ist es für die Polizei sehr schwer, Spähsoftware auf Geräten von Verdächtigen zu platzieren. Per Mail oder Messengern gelingt es oft nicht, den sogenannten „Staatstrojaner“ zu platzieren. Das ist viel einfacher, wenn Spezialisten das Gerät selbst in die Hand nehmen können. Das Grundgesetz steht einem solchen Gesetzentwurf nicht entgegen, der Bundestag kann eine solche Änderung also ohne Weiteres beschließen.