Seit 2022 zahlen die Pflegekassen Zuschläge, um Pflegebedürftige bei den Heimkosten zu entlasten. Dieser Effekt ist aber schon wieder verpufft, mehr Heimbewohner benötigen Sozialhilfe.

Seit 2022 zahlen die Pflegekassen Zuschläge, um Pflegebedürftige bei den Heimkosten zu entlasten. Dieser Effekt ist aber schon wieder verpufft, mehr Heimbewohner benötigen Sozialhilfe.

Nach einem zeitweiligen Rückgang sind die Sozialhilfeausgaben der Thüringer Kommunen für Pflegeheimbewohner wieder massiv angestiegen. Im vergangenen Jahr beliefen sich die Bruttoausgaben der Landkreise und kreisfreien Städte nach Zahlen des Statistischen Landesamtes auf rund 87,2 Millionen Euro. 2022 waren es rund 61,8 Millionen Euro. 

Die Zahl der auf Sozialhilfe angewiesenen Heimbewohner stieg im gleichen Zeitraum um ein Fünftel auf knapp 9.900 – und hat damit gehörigen Anteil am insgesamt gestiegenen Sozialhilfebedarf von Pflegebedürftigen im Freistaat. 

Reformeffekt verpufft

Damit ist eine Reform des Bundes zur finanziellen Entlastung von Pflegeheimbewohnern nach Einschätzung des Sozialverbandes VdK faktisch schon wieder verpufft. „Das ist eine Eintagsfliege gewesen“, sagte Jörg Kubitzki, stellvertretender Landesvorsitzender des VdK Hessen-Thüringen, der Deutschen Presse-Agentur. Seit 2022 zahlen die Pflegekassen Heimbewohnern der Pflegegrade 2 bis 5 Entlastungszuschläge zu den anfallenden Pflegekosten. Sie richten sich nach der Dauer des Aufenthalts in den Einrichtungen. In Thüringen leben etwa 24.000 Menschen in Pflegeheimen (Stand Ende 2021).

Sie müssen einen zuletzt gestiegenen Anteil an den Heimkosten aus eigener Tasche zahlen. Zum Stichtag 1. Juli waren das in Thüringen nach früheren Angaben des Ersatzkassenverbandes 2.649 Euro pro Monat im ersten Jahr im Heim – 312 Euro mehr als Mitte 2023. Können Heimbewohner das nicht stemmen, springt die Sozialhilfe ein. 

Größter Preistreiber bei den Heimkosten sei dabei trotz Tarifsteigerungen für das Personal nicht einmal die eigentliche Pflege, sagte Kubitzki. „Das sind die reinen Unterkunftskosten für den Heimplatz und die Investitionskosten, die die Heimbetreiber auf die Pflegebedürftigen umlegen.“ Diese Kostenanteile würden bei den Entlastungszuschlägen nicht berücksichtigt. 

VdK: Land muss Heim-Investitionskosten übernehmen

Um Pflegebedürftige bei den Heimkosten und Kommunen bei den Sozialhilfeausgaben zu entlasten, sieht der VdK neben dem Bund auch das Land in der Pflicht. „Das Land muss einen Beitrag leisten und die Investitionskosten der Heime übernehmen“, so Kubitzki. Die künftige Landesregierung müsse sich zudem für eine Reform der Pflegeversicherung einsetzen, die eine Vollversicherung sein müsse – und nicht wie derzeit nur für einen Teil der Pflegeleistungen aufkomme. 

Die Entlastungszuschläge wurden zu Jahresbeginn erhöht. Seitdem übernehmen die Kassen beispielsweise für Pflegebedürftige, die bis zu zwölf Monate im Heim leben, 15 Prozent des von ihnen zu tragenden Eigenanteils. Bei einem länger als drei Jahre dauernden Aufenthalt sind es 75 Prozent des Eigenanteils. 

Einschließlich der Menschen, die ambulant zu Hause betreut werden, waren im vergangenen Jahr laut Statistik 12.320 Pflegebedürftige auf Sozialhilfe angewiesen. 2022 waren es rund 10.200. Die ambulante Pflege eingerechnet, erhöhten sich die Sozialhilfeausgaben der Kommunen für Pflegebedürftige seit 2022 um 43,1 Prozent auf 120,2 Millionen Euro.