Weidende Schafe auf Heideflächen sind ein idyllisches Bild. Doch in einem Naturschutzgebiet im Landkreis Oldenburg kommt es zu Störungen. Die Schäferin und die Landesforsten fordern mehr Rücksicht.

Weidende Schafe auf Heideflächen sind ein idyllisches Bild. Doch in einem Naturschutzgebiet im Landkreis Oldenburg kommt es zu Störungen. Die Schäferin und die Landesforsten fordern mehr Rücksicht.

Freilaufende Hunde haben nach Angaben der Niedersächsischen Landesforsten mehrfach die Schafe und Hütehunde im Naturschutzgebiet Pestruper Gräberfeld im Landkreis Oldenburg gestört. Das führe zu enormem Stress bei den Weidetieren, teilten die Landesforsten mit. Es könne zu gewaltsamen Auseinandersetzungen zwischen Hütehunden und Spazierhunden kommen. Für die Natur und die Schafe könnten die Störungen enorme Folgen haben. Die Landesforsten forderten Hundehalter auf, sich an das Wegegebot und die Leinenpflicht für ihre Vierbeiner zu halten. 

Seit vorletzter Woche gab es demnach auf dem Gräberfeld drei Vorfälle mit freilaufenden Hunden. „Die Hunde laufen in die Schafherden rein und hetzen die Tiere“, sagte die Schäferin Susanne Loewe laut Mitteilung. Die Hütehunde griffen die hetzenden Hunde daraufhin an, um die Herde zu schützen.

Die Landesforsten verwiesen darauf, dass die Beweidung die Heidefläche pflegt und verjüngt. „So regeneriert sich die Heide immer wieder und kann jedes Jahr kraftvoll erblühen“, sagte die Waldnaturschutzförsterin im Niedersächsischen Forstamt Ahlhorn, Linea Kalinowski, laut Mitteilung. Daher habe die Arbeit der Schafe eine wichtige Bedeutung für den Naturschutz. Es sollte selbstverständlich sein, dass die Menschen auf die Naturlandschaft und die Schafherde Rücksicht nehmen. 

Wegegebot und Leinenpflicht

Die Schäferin Loewe verwies darauf, dass die weidenden Schafe auf dem Gräberfeld ein tolles Naturerlebnis sind. „Es wäre schade, wenn wir das aufgeben müssten.“ In Naturschutzgebieten gilt ein Wegegebot und Leinenpflicht für Hunde. Bei Verstößen drohen ein Ordnungswidrigkeitsverfahren und ein Bußgeld.