Städte und Gemeinden müssen bis spätestens 2028 einen Wärmeplan vorlegen. Das ist ein aufwendiger Prozess. Finanzhilfen vom Land können bald fließen.

Städte und Gemeinden müssen bis spätestens 2028 einen Wärmeplan vorlegen. Das ist ein aufwendiger Prozess. Finanzhilfen vom Land können bald fließen.

Thüringens Gemeinden können von Oktober an mit Geld vom Land für die kommunale Wärmeplanung rechnen. Das Kabinett beschloss eine Verordnung über den finanziellen Ausgleich der Kosten für die Aufstellung von Wärmeplänen, wie die Staatskanzlei in Erfurt mitteilte. Thüringen sei damit das erste Bundesland, das die Finanzierung der kommunalen Wärmeplanung regelt. 

Aus der Landeskasse kämen sieben Millionen Euro in diesem Jahr. Von 2025 an steige der Betrag pro Jahr auf gut zehn Millionen EUR. Die Zahlungen erfolgten in Abhängigkeit von der Gemeindegröße. Energieminister Bernhard Stengele (Grüne) erklärte, „diese Verordnung schafft jetzt Klarheit.“ Ein entsprechendes Gesetz hatte der Landtag im Juni beschlossen. 

Gesamtkosten von 50 Millionen Euro erwartet

Die Finanzhilfen seien für das nötige Fachpersonal, externe Gutachten sowie Beteiligungsprozesse gedacht. „Die Landesregierung rechnet mit Gesamtkosten für Personal und externe Planung in Höhe von etwa 50 Millionen Euro bis 2028, die aus dem Haushalt des Energieministeriums bereitgestellt werden“, so die Staatskanzlei. 

Bei der Wärmeplanung gehe es um Bestands- und Potenzialanalysen, Umsetzungsstrategie und die Beteiligung der Öffentlichkeit. Nach Abschluss der Wärmeplanung würden die tatsächlichen Kosten ermittelt, so dass jede verantwortliche Stelle die finanziellen Mittel erhalte, die sie tatsächlich benötigt.

Die kommunale Wärmeplanung ist Teil der Wärmewende mit Verringerung des CO2-Ausstoßes vor allem von Gebäuden. Stengele: „Je schneller die Kommunen mit ihrer Planung vorankommen und je besser diese sind, desto schneller haben auch die Hausbesitzer Klarheit über ihre Optionen, etwa Fernwärme oder Wärmepumpe.“