Hessens AfD-Opposition erlebt eine juristische Niederlage vor dem höchsten Gericht des Landes. Es geht um die kostenlose Unterstützung von Regierungsfraktionen.
Die AfD-Opposition im hessischen Landtag ist mit ihrem juristischen Vorstoß gegen die kostenlose Unterstützung der Regierungsfraktionen bei Gesetzesentwürfen gescheitert. Der Staatsgerichtshof des Landes Hessen in Wiesbaden wies nach eigener Mitteilung entsprechende Anträge als unzulässig zurück (P.St. 2869).
Diese hatten sich gegen die Praxis der Landesregierung gerichtet, Gesetzentwürfe von Ministerien ausarbeiten zu lassen und den Regierungsfraktionen ohne Kostenerstattung zur eigenen Verwendung zu überlassen. Die AfD-Opposition war laut Hessens höchstem Gericht der Auffassung, „dies stelle eine geldwerte Naturalleistung der Regierung an die Regierungsfraktionen dar und verstoße gegen den Grundsatz der Gleichbehandlung der Fraktionen“.
Konkrete oder abstrakte Rechtsfrage?
Dem Staatsgerichtshof zufolge muss sich ein Antrag in Verfassungsstreitverfahren auf eine konkrete Maßnahme oder Unterlassung beziehen. Die AfD-Fraktion habe aber statt eines konkreten Gesetzentwurfes „ausdrücklich eine allgemeine Praxis der hessischen Landesregierung angegriffen“. Eine „abstrakte Rechtsfrage“ könne jedoch nicht Gegenstand eines Verfassungsstreitverfahrens sein.
Die AfD-Anträge stammen aus dem Jahr 2022, als die CDU noch mit den Grünen in Hessen regierte. Seit Januar 2024 gibt es eine schwarz-rote Landesregierung. Der Beschluss des Staatsgerichtshofs ist unanfechtbar.