Bei Kontrollen zur grenzüberschreitenden Schwarzarbeit und Einhaltung des Mindestlohns entdeckt der Zoll Verstöße – auf ganz anderem Feld.
Bei Prüfungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit zur Einhaltung des Mindestlohns in Frankfurt (Oder) sind elf Strafverfahren eingeleitet worden, davon in sieben Fällen wegen Aufenthalts ohne Aufenthaltstitel. In drei Fällen besteht der Verdacht auf einen Verstoß gegen das Mindestlohngesetz, wie das Hauptzollamt mitteilte.
Die Kontrollen fanden im Rahmen der bislang größten grenzüberschreitenden Prüfaktion in der EU statt, mit dem Fokus auf grenzüberschreitende Schwarzarbeit. 21 Mitgliedsstaaten nahmen daran teil, der Schwerpunkt der Maßnahmen lag in Deutschland. In Frankfurt (Oder) befragten 88 Beamte und Beamtinnen am 17. Oktober 249 Arbeitnehmende. Dabei wurden auch Geschäftsunterlagen von Arbeitgebern geprüft.