Eine Vierjährige geht mit ihrer Mutter einkaufen - und wird von einem Mann mit einem Messer attackiert. Vor Gericht spricht der mutmaßliche Täter von göttlicher Eingebung. Nun soll das Urteil fallen.

Eine Vierjährige geht mit ihrer Mutter einkaufen – und wird von einem Mann mit einem Messer attackiert. Vor Gericht spricht der mutmaßliche Täter von göttlicher Eingebung. Nun soll das Urteil fallen.

Mehr als sechs Monate nach dem Messerangriff auf ein vierjähriges Mädchen in Wangen im Allgäu werden im Prozess gegen den mutmaßlichen Täter die Plädoyers und das Urteil erwartet. Die Staatsanwaltschaft wirft dem heute 35-Jährigen vor dem Landgericht Ravensburg versuchten Mord vor. Weil die Anklagebehörde davon ausgeht, dass der Mann wegen einer psychischen Erkrankung nicht schuldfähig ist, hat sie ein sogenanntes Sicherungsverfahren beantragt. Er soll dauerhaft in die Psychiatrie. 

Der gebürtige Syrer mit niederländischem Pass hatte den Angriff auf das Mädchen zu Prozessbeginn Anfang Oktober gestanden. Er habe auf eine „göttliche Eingebung“ hin gehandelt, hatte er über eine Übersetzerin erklären lassen. „Ich habe eine Hand gesehen und ich hatte diese Eingebung, wie groß die Person sein soll.“

Der Mann steht unter Verdacht, das Mädchen in einem Discounter lebensgefährlich verletzt zu haben. Laut Polizei war es ein unvermittelter Angriff mit einem schwarzen Küchenmesser. Das Kind war in eine Klinik gebracht und notoperiert worden. Täter und Opfer kannten sich nicht. 

Helfer entwaffnet Mann 

Die Vierjährige war mit ihrer Mutter in dem Supermarkt gewesen. Vier Stiche soll ihr der mutmaßliche Täter in den Bauchraum verpasst haben, bis sie zusammensackte. „Mami“ hätte ihre Tochter nur geschrien und gewimmert, hatte die Mutter vor Gericht unter Tränen gesagt. Sie habe versucht, dem Mann das Messer aus der Hand zu reißen. Ein anderer Kunde sei ihr zu Hilfe gekommen und habe den Täter entwaffnet. Ihrer Tochter gehe es heute den Umständen entsprechend gut. 

Der Tatverdächtige wurde kurz nach dem Angriff festgenommen. Nach einem Unterbringungsbefehl war der Mann in ein psychiatrisches Krankenhaus gebracht worden. Auch ein psychiatrisches Gutachten wurde veranlasst. Der Fall hatte bundesweit für Schlagzeilen gesorgt. Der Mann war den Ermittlern zufolge polizeibekannt. 

Für den Prozess waren fünf Verhandlungstage angesetzt worden. Bei einem Antrag auf Sicherungsverfahren kommt es trotz möglicher Schuldunfähigkeit zu einem Verfahren. Der Antrag tritt an die Stelle einer Anklageschrift.