Ein jüdischer Galerist floh in den 1930er Jahren in die Schweiz. Aus finanzieller Not musste er seine Gemälde verkaufen. Nun gehen sie zum Teil an die Nachfahren zurück.

Ein jüdischer Galerist floh in den 1930er Jahren in die Schweiz. Aus finanzieller Not musste er seine Gemälde verkaufen. Nun gehen sie zum Teil an die Nachfahren zurück.

Berlin (dpa/bb) -Die Stiftung Preußischer Kulturbesitz in Berlin hat fünf Kunstwerke an die Erben des jüdischen Kunsthändlers Franz Zatzenstein-Matthiesen zurückgegeben. Ein weiteres Gemälde aus dem Besitz des Galeristen bleibt im Besitz der Berliner Gemäldegalerie, wie die Stiftung mitteilte. An die Nachfahren gehe unter anderem ein Werk des flämischen Malers Anton van Dyck (1599-1641).

Die Werke gelten als Kulturgüter, die im Zusammenhang mit der NS-Verfolgung entzogen wurden. Nach einer Hausdurchsuchung durch die Gestapo floh Zatzenstein-Matthiesen den Angaben zufolge im Jahr 1933 in die Schweiz und führte die Galerie von dort aus zunächst weiter. 

Schulden durch Verkauf von Gemälden getilgt

Der Kunsthändler hatte in den 1920er Jahren einen Kredit für seine Galerie aufgenommen, konnte bis 1932 aber nur einen Teil der Schulden zurückzahlen. Die Restschulden seien zwei Jahre später durch die Übereignung von elf Gemälden aus dem Warenbestand der Galerie getilgt worden. Sie gingen über den Preußischen Staat an die Staatlichen Museen zu Berlin. „Sechs von ihnen wurden im Zuge der Recherchen in der Gemäldegalerie identifiziert, die übrigen sind entweder Kriegsverlust oder wurden bereits in den 1930er Jahren weiterveräußert.“

Die Schulden hätte Zatzenstein-Matthiesen nach Angaben der Stiftung auch ohne die Verfolgung tilgen müssen. Allerdings wäre die Tilgung wahrscheinlich anders erfolgt, wenn der jüdische Kunsthändler nicht hätte fliehen müssen.