Immer wieder wird um die Markenrechte am weltberühmten Märchenschloss gezankt. Nun wurde ein deutliches Urteil gesprochen.

Immer wieder wird um die Markenrechte am weltberühmten Märchenschloss gezankt. Nun wurde ein deutliches Urteil gesprochen.

Im Markenstreit um das Schloss Neuschwanstein hat der Freistaat Bayern eine Niederlage vor dem EU-Gericht erlitten. Die Richter in Luxemburg wiesen die bayerische Klage gegen eine Entscheidung des Amts der Europäischen Union für Geistiges Eigentum (EUIPO) ab. 

Die Behörde hatte 2019 die Unionsmarke „Neuschwanstein“ zugunsten des deutschen Bundesverbands Souvenir Geschenke Ehrenpreise eingetragen. Diese Registrierung galt unter anderem für Schmuck, Souvenirartikel, Haushaltswaren und Kleidung.

Der Freistaat wollte diese Marke daraufhin beim EUIPO für nichtig erklären lassen: Man habe ältere Rechte nach deutschen Gesetzen, nämlich an der Geschäftsbezeichnung „Neuschwanstein“ etwa für den Betrieb von Museen und den Verkauf von Waren in Museumsshops. Das Amt wies den Antrag jedoch ab. Bayern habe nicht nachgewiesen, dass es die Marke auch außerhalb vom örtlichen Geschäftsverkehr nutze. 

Dem folgten die Richter nun größtenteils. Gegen das Urteil kann noch vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) vorgegangen werden. 

Der Streit zwischen dem Bundesland und dem Verband schwelt seit Jahren. 2018 entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) schon einmal über die Marke Neuschwanstein. Damals gewann der Freistaat und durfte damit weiterhin Lizenzgebühren für bestimmte Souvenirs wie Brettspiele oder Porzellantassen verlangen.