Zu einem süßen Frühstück gehören Marmeladen und Gelees. Herstellung, Zusammensetzung und Beschaffenheit sind klar geregelt. Nicht immer halten sich kleine Hersteller daran.

Zu einem süßen Frühstück gehören Marmeladen und Gelees. Herstellung, Zusammensetzung und Beschaffenheit sind klar geregelt. Nicht immer halten sich kleine Hersteller daran.

Konfitüren, Marmeladen, Gelees und Fruchtaufstriche kleiner Hersteller in Sachsen-Anhalt werden oft von den Behörden beanstandet. Die Rate ist nach Angaben des Landesamtes für Verbraucherschutz vergleichsweise hoch – sie liegt demnach zwischen 57 und 80 Prozent, bezogen auf die Gesamtzahl der untersuchten Proben. Den Angaben zufolge gab es im Vorjahr 47 Untersuchungen. Sie stammten einem Sprecher zufolge von 43 Herstellern. Eine Gesundheitsgefahr habe in keinem Fall bestanden.

Es gehe um die Einhaltung genau festgelegter rechtlicher Grundlagen, etwa die der Konfitürenverordnung, die Mindestfruchtgehalte und einen Mindestgehalt an Zucker für Konfitüren, Gelees und Marmeladen vorschreibt. Der Wortlaut der Angaben sei genau vorgegeben, hieß es. Auch die Verwendung von Konservierungsstoffen sei geregelt. 

Für Fruchtaufstriche hingegen gelten andere Vorschriften: Sie enthalten mehr Frucht und weniger Zucker als zum Beispiel Konfitüren, wie es weiter hieß. 

Die Untersuchung der Proben umfasste laut Landesamt die sensorische Beschaffenheit, die Feststellung des Gesamtzuckergehaltes sowie die Prüfung auf Konservierungsstoffe zur Unterscheidung zwischen Erzeugnissen der Konfitürenverordnung und Fruchtaufstrichen. Zudem hätten die Kontrolleure nicht beachtete Kennzeichnungsvorschriften beanstandet.