Der hat mich geschnitten! Und der fährt viel zu langsam! Auf der Straße treffen mit E-Scootern und Autos ungleiche Verkehrsmittel aufeinander. Welche Regeln gibt es?

Der hat mich geschnitten! Und der fährt viel zu langsam! Auf der Straße treffen mit E-Scootern und Autos ungleiche Verkehrsmittel aufeinander. Welche Regeln gibt es?

Auf andere achten: Das gilt ganz besonders im Straßenverkehr. Gerade beim Aufeinandertreffen solcher ungleichen Fahrzeuge wie dem Auto und dem E-Scooter lauern einige Gefahren auf der Straße. Wie verhält sich jeder am besten?

Welche Regeln gelten für E-Scooter-Fahrer?

E-Scooter dürfen alle Menschen ab 14 Jahren fahren, einen Führerschein braucht es dafür nicht. „E-Scooter sind auf Radwegen, Radfahrstreifen und in Fahrradstraßen erlaubt“, schreibt der ADAC. „Nur wenn diese fehlen, darf auf die Fahrbahn ausgewichen werden.“ Eine Helmpflicht besteht nicht – es wird aber empfohlen, einen zu tragen. Verpflichtend ist hingegen eine Versicherung, die mit einer Plakette am Fahrzeug nachgewiesen werden muss.

Wie können E-Scooter-Fahrer sicher fahren?

E-Scooter dürfen immer nur alleine gefahren werden. Beim Abbiegen sollte bei E-Scootern ohne Blinker ein Handzeichen gegeben werden – ähnlich wie beim Fahrradfahren.

Wer noch nie auf einem E-Scooter stand, kann vielleicht zudem erst einmal auf einer privaten Fläche üben, damit Bremsen und Gasgeben gelernt ist. Der ADAC empfiehlt zudem: Reifendruck checken. „Überprüfen Sie bei luftgefüllten Reifen wöchentlich den Fülldruck Ihres E-Scooters“, schreibt der Verband. „Infos zum korrekten Reifendruck finden Sie in der Bedienungsanleitung.“

Kleidung mit Reflektoren kann helfen, gesehen zu werden. Außerdem sollten auch E-Scooter-Fahrer darauf achten, ob sie eventuell in einem toten Winkel stehen.

Was sollten Autofahrer bei E-Scootern beachten?

E-Scooter dürfen, wie Fahrräder auch, nur mit genügend Sicherheitsabstand überholt werden. Heißt: innerorts mindestens 1,5 Meter und außerorts mindestens zwei Meter. „Wer überholt, darf dabei denjenigen, der überholt wird, nicht behindern“, heißt es in der Straßenverkehrsordnung. Vorsicht auch bei E-Scootern, die links abbiegen wollen. 

Besonders beim Aussteigen kann es gefährlich werden. Wer am Straßenrand parkt und die Tür Richtung Fahrbahn öffnet, sollte auf von hinten kommende Fahrrad- und E-Scooter-Fahrer achten. Helfen kann dabei der „Dutch Reach“, der niederländische Griff: Statt mit der linken Hand die Tür zu öffnen, benutzt man die rechte – weiter von der Tür entfernte – Hand. Dadurch dreht sich der Oberkörper automatisch mit und man kann über die Schulter schauen, ob jemand kommt. Auch beim Abbiegen sollte man auf den toten Winkel achten.

Alkohol, Parken und mehr – Welche Regeln gelten noch?

Laut ADAC gelten für E-Scooter-Fahrer dieselben Promillegrenzen wie für Autofahrer. Ab 0,5 Promille ist es also mindestens eine Ordnungswidrigkeit, ab spätestens 1,1 Promille eine Straftat. Für Fahrer unter 21 Jahren und Führerscheinneulinge in der Probezeit gilt allerdings striktes Alkoholverbot. 

Egal, ob E-Scooter oder Auto: Beim Abstellen der Fahrzeuge sollte auf andere Menschen und den Verkehr geachtet werden. Autos sollten nur ordnungsgemäß abgestellt werden; E-Scooter so, dass sie niemanden behindern.