
Bekommen ehemalige Ministerinnen und Minister einen lukrativen Posten in der Wirtschaft, schlagen die Wellen oft hoch. Eine mehrmonatige Sperrfrist soll für mehr Transparenz sorgen.
Mitglieder der rheinland-pfälzischen Landesregierung sollen nach ihrem Ausscheiden aus dem Amt für 18 Monate lang keinen neuen Job in der Wirtschaft annehmen, wenn Interessenkonflikte zu befürchten sind. Das sieht eine Änderung des Ministergesetzes vor, das im Mainzer Landtag debattiert wurde.
Amtierende und ehemalige Mitglieder der Landesregierung müssen demnach künftig anzeigen, wenn sie bereits vor Ablauf dieser Karenzzeit eine Beschäftigung außerhalb des öffentlichen Dienstes anstreben. Sollte es Bedenken geben, dass durch den neuen Job öffentliche Interessen beeinträchtigt werden, kann die Landesregierung diese Erwerbstätigkeit untersagen. Ein beratendes Gremium soll dazu eine Empfehlung abgeben.
Blick auf Regelungen im Bund
Wird die Aufnahme der angestrebten Beschäftigung untersagt, so besteht nach den Gesetzesplänen für die Karenzzeit der Anspruch auf Übergangsgeld. Dieses soll von derzeit drei auf künftig zwei Jahre verkürzt werden. Mit diesen geplanten Regelungen orientiert sich Rheinland-Pfalz bei der Karenzzeit an den Vorgaben für ausscheidende Mitglieder der Bundesregierung sowie für Parlamentarische Staatssekretäre.
Begründet wurden die Pläne in der Landtagsdebatte mit mehr Transparenz und Vertrauen in politische Entscheidungsträger. Es solle verhindert werden, dass Mitglieder der Landesregierung aufgrund ihrer künftigen Karriereaussichten oder durch den missbräuchlichen Umgang mit ihrem Wissen nach dem Ende ihres Amtes den Eindruck einer Voreingenommenheit erwecken.