
In Sachsen müssen Tausende Betriebe Corona-Hilfen zurückzahlen – einige schaffen das kaum. Laut Kritikern geraten besonders kleine Handwerksbetriebe dadurch in akute finanzielle Bedrängnis.
Seit Beginn des Rückmeldeverfahrens zur Corona-Soforthilfe haben rund 2.700 sächsische Unternehmen bislang insgesamt etwa 16 Millionen Euro an staatlicher Unterstützung zurückgezahlt. Wie die Sächsische Aufbaubank (SAB) auf Anfrage mitteilte, liegt der durchschnittliche Rückzahlungsbetrag bei rund 5.900 Euro. Hintergrund sind nachträgliche Prüfungen, ob die im Frühjahr 2020 ausgezahlten Hilfen des Bundes tatsächlich in voller Höhe erforderlich waren.
Seit Mitte November wurden demnach etwa 45.000 Unternehmen der insgesamt rund 70.000 Unternehmen zur Rückmeldung aufgefordert – etwa 14.000 haben bisher geantwortet. In 73 Fällen wurde Klage gegen Rückforderungen eingereicht, 38 davon seien noch offen, hieß es. Die Rückzahlungen sind nach Angaben der SAB grundsätzlich zinsfrei innerhalb von sechs Monaten möglich. Im Bedarfsfall können auch Ratenzahlungen vereinbart werden.
Rückzahlung für kleine Betriebe „existenzgefährdend“
Die Rückforderungen stoßen bei Handwerksvertretern auf scharfe Kritik. „Die Forderungen nach einer Rückzahlung der Corona-Soforthilfen sind fürviele kleine Betriebe im Handwerk aktuell existenzgefährdend“, sagte Handwerkspräsident Jörg Dittrich jüngst. Besonders betroffen seien Soloselbstständige wie Friseure und Kosmetiker. Wenn das Land diese nicht in die Insolvenz treiben will, braucht es laut Dittrich „einen Paradigmenwechseln bei der Rückforderung der Corona-Soforthilfen des Freistaates“.
Dittrich kritisierte, dass beim Rückmeldeverfahren die private Absicherung der Unternehmerinnen und Unternehmer durch einen fiktiven Unternehmerlohn unberücksichtigt bleibe. „Das führt dazu, dass die Unternehmer nicht wissen, wie sie ihren Lebensunterhalt bestreiten sollen.“ Viele hätten die erhaltenen Mittel genutzt, „zum Erhalt der sozialen Absicherung und der privaten Lebenshaltung“.
Fördermittel oft höher als der tatsächliche Bedarf
Insgesamt hatte der Bund rund 84.000 Anträge mit einem Fördervolumen von etwa 673 Millionen Euro bewilligt. Die Zuschüsse sollten helfen, erwartete Liquiditätsengpässe infolge der Corona-Pandemie abzufedern. In vielen Fällen zeigte sich jedoch im Nachhinein, dass die Umsatzeinbrüche – und damit der tatsächliche Liquiditätsbedarf – geringer ausfielen als zunächst angenommen.