Am Steuer gilt ein Verhüllungsverbot. Straßenverkehrsbehörden können Ausnahmen genehmigen. Dafür kämpft eine Muslimin in Berlin vor Gericht.

Am Steuer gilt ein Verhüllungsverbot. Straßenverkehrsbehörden können Ausnahmen genehmigen. Dafür kämpft eine Muslimin in Berlin vor Gericht.

Eine Muslimin klagt gegen das Land Berlin, um verschleiert Auto fahren zu können. Die zuständige Straßenverkehrsbehörde hatte ihr eine entsprechende Ausnahmegenehmigung vom Verhüllungsverbot verwehrt. Das Verwaltungsgericht Berlin überprüft diese Entscheidung heute (10.00 Uhr) in einer mündlichen Verhandlung. Die Vorsitzende Richterin Heike Grigoleit ordnete dazu das persönliche Erscheinen der Klägerin an. Eine Entscheidung wird noch am selben Tag erwartet.

Die Muslimin will nach Gerichtsangaben am Steuer einen Nikab tragen, bei dem das Gesicht mit Ausnahme eines Sehschlitzes bedeckt ist. Die Frau beruft sich nach Gerichtsangaben auf ihre religiöse Überzeugung und sieht sich in ihren Grundrechten verletzt.

Nach der Straßenverkehrsordnung darf der Lenker eines Kraftfahrzeugs sein Gesicht nicht verhüllen oder verdecken. Er muss erkennbar bleiben. Die Straßenverkehrsbehörde kann jedoch in Ausfällen davon absehen.