Weil der mutmaßliche Täter von Aschaffenburg wohl psychisch krank ist, hat Ministerpräsident Söder angekündigt, Gesetze schärfen zu wollen. Nun äußert sich auch seine Partei dazu.

Weil der mutmaßliche Täter von Aschaffenburg wohl psychisch krank ist, hat Ministerpräsident Söder angekündigt, Gesetze schärfen zu wollen. Nun äußert sich auch seine Partei dazu.

Nach Ministerpräsident Markus Söder (CSU) spricht sich auch die CSU-Fraktion im bayerischen Landtag dafür aus, die Behandlung psychisch kranker Menschen auch gegen deren Willen zu ermöglichen. „Es muss in Zukunft möglich sein, dass Personen, bei denen konkrete Anhaltspunkte für eine Fremdgefährdung vorliegen, schneller und unter leichteren Voraussetzungen zu einer fachärztlichen Untersuchung vorgeladen oder notfalls auch gegen ihren Willen einer solchen Untersuchung zugeführt werden können“, sagte der Fraktionsvorsitzende Klaus Holetschek der Deutschen Presse-Agentur in München. Das müsse vor allem für Menschen gelten, die schon Straftaten begangen hätten. 

CSU will Austausch von Krankendaten mit Sicherheitsbehörden

Holetschek und der gesundheitspolitische Sprecher der CSU-Fraktion, Bernhard Seidenath, forderten außerdem, den Datenaustausch mit Sicherheitsbehörden zu erleichtern: „Bei Personen mit erheblichem Fremdgefährdungspotential, die sich in psychiatrische Behandlung begeben und bei denen eine psychische Störung diagnostiziert wird, muss es möglich sein, dass Polizei und Sicherheitsbehörden informiert werden.“ Menschen im Alter unter 18 Jahren, die sich in akuter psychiatrischer Not befänden, sollten im Zweifel auch ohne Zustimmung der Eltern in eine Klinik kommen können. 

Nach dem tödlichen Angriff eines wohl psychisch kranken Mannes auf eine Kindergartengruppe in Aschaffenburg hatte Söder angekündigt, das Gesetz „härten“ zu wollen, in dem der Freistaat unter anderem die Unterbringung psychisch Kranker regelt. „Wir werden das Thema Psychiatrie, das PsychKHG, noch einmal für uns überprüfen und es härten“, sagte er. 

Hohe gesetzliche Hürden

Für die zwangsweise Unterbringung in einer Psychiatrie gelten – auch wegen der Erfahrungen in der Nazi-Diktatur – hohe gesetzliche Hürden. Gefährdet der oder die Betroffene durch sein Verhalten sich selbst oder andere Menschen, darf sie nur angeordnet werden, wenn die Gefahr nicht durch weniger einschneidende Mittel abgewendet werden kann.

Ein milderes Mittel wäre etwa Hilfe durch einen Krisendienst oder einen gesetzlichen Betreuer. Der mutmaßliche Angreifer von Aschaffenburg hatte eine solche Betreuerin im Dezember 2024 gerichtlich verordnet bekommen – aber nie Kontakt zu ihr aufgenommen.