Zwei Männer, die Geldautomaten gesprengt haben sollen, wurden in Berlin verhaftet. Sie sollen zusammen mit weiteren Tätern auch in anderen Bundesländern unterwegs gewesen sein.

Zwei Männer, die Geldautomaten gesprengt haben sollen, wurden in Berlin verhaftet. Sie sollen zusammen mit weiteren Tätern auch in anderen Bundesländern unterwegs gewesen sein.

Nach der Sprengung eines Geldautomaten in Berlin hat die Polizei zwei verdächtige Männer gefasst, die in Berlin und anderen Bundesländern zugeschlagen haben sollen. Ein 30-Jähriger und ein 37-Jähriger seien am Freitagvormittag im Berliner Bezirk Lichtenberg mit Haftbefehlen festgenommen worden, teilte die Polizei auf der Plattform X mit. 

„Die beiden stehen im Verdacht, mit weiteren Tatverdächtigen an Geldautomaten-Sprengungen in Berlin, Brandenburg, Sachsen-Anhalt und Hessen beteiligt gewesen zu sein“, hieß es weiter. Mehrere Wohnungen oder andere Räume in Berlin wurden durchsucht. 

Anwohner hörte Explosion in der Nacht

In der Nacht zu Freitag war im Berliner Stadtteil Fennpfuhl, wo auch die Verhaftungen auf der Straße erfolgten, ein Geldautomat in einem Einkaufszentrum gesprengt und Bargeld erbeutet worden. Nach Angaben der Polizei hörte ein Anwohner gegen 2.00 Uhr eine Explosion an der Landsberger Allee. Die Täter konnten dann mit ihrer Beute flüchten. Ob die beiden verhafteten Verdächtigen diese Sprengung verübt haben könnten, werde nun untersucht, sagte eine Polizeisprecherin.

GdP Berlin: Politik muss Banken in die Pflicht nehmen

Fast wöchentlich wurden in Berlin im vergangenen Jahr Geldautomaten gesprengt, die Zahl belief sich schließlich auf 44, deutlich mehr als im Vorjahr. In 17 Fällen wurde Beute gemacht. 

Die Berliner Gewerkschaft der Polizei teilte mit: „Geldautomaten-Sprengungen sind weiterhin ein lukratives Einnahmemodell von reisenden Banden, die ihre Aktivitäten zunehmend nach Berlin verlagern. Während bundesweit die Zahlen zurückgehen, erleben wir in der Hauptstadt einen stetigen Anstieg und im Schnitt eine Sprengung pro Woche.“ Die Politik müsste Banken in die Pflicht nehmen, Gegenmaßnahmen zu ergreifen, etwa Vernebelungsanlagen, Alarm-Sicherung, einen Nachtverschluss und moderne Videotechnik.