Erst hat der Bund eine Krankenhausreform beschlossen, nun ist auch das Saarland dabei. Die Krankenhäuser sollen besser als bisher arbeiten können.
Nach der auf Bundesebene beschlossenen Krankenhausreform bereitet sich auch das Saarland auf eine Veränderung der Krankenhauslandschaft vor. Der Landtag beschloss in erster Lesung einen Entwurf für ein geändertes Krankenhausgesetz. Dazu werde es eine breite parlamentarische Anhörung geben, versicherte der Abgeordnete Florian Schäfer (SPD). Ziel sei die Qualitätssicherung der saarländischen Krankenhauslandschaft.
Gesundheitsminister Magnus Jung (SPD) sprach von der „größten sozialpolitischen Reform“, die die Landesregierung in der laufenden Legislaturperiode vor sich habe. „Es geht darum, die Qualität in der medizinischen Versorgung weiter zu verbessern. „Da gibt es noch erheblich Luft nach oben. Denn wir geben am meisten Geld aus, aber unsere Versorgung ist im europäischen Vergleich bestenfalls mittelmäßig.“
Für die Planung und Finanzierung der Krankenhäuser sollen in Zukunft Leistungsgruppen statt der bisherigen Fallpauschalen und Betten maßgebend sein. Damit werden Mindeststandards und Qualitätskriterien auch hinsichtlich der Ausrüstung und des Personals eingeführt. Mit den Leistungsgruppen soll ein Anreiz zu mehr Spezialisierungen geschaffen werden.
Finanzielle Lage „besorgniserregend“
„Dies führt nicht nur zu einer Verbesserung der Behandlungsqualität und einer Erhöhung der Patientensicherheit, sondern auch zu einer Verbesserung der Arbeitsbedingungen der Beschäftigten“, sagte Schäfer. Auch die flächendeckende Versorgung werde im Saarland weiter sichergestellt. Neu ist die im Gesetz vorgesehene Schaffung von Beauftragten für Demenz-Kranke.
Der Abgeordnete Hermann-Josef Scharf (CDU) bezeichnete die finanzielle Situation der 21 saarländischen Krankenhäuser als „besorgniserregend“. Dies sei auch der Grund gewesen, warum die CDU im Bund der Krankenhausreform nicht zugestimmt habe. Kein Krankenhaus wisse, welche Folgen die Reform für die eigenen Finanzen haben werde. „Wir brauchen eine gute und ordentliche Anhörung zu den offenen Fragen“, sagte Scharf. Die oppositionelle CDU enthielt sich bei der Abstimmung der Stimme.
Der Abgeordnete Christoph Schaufert (AfD) kritisierte, der Gesetzentwurf berücksichtige den Wunsch nach möglichst ortsnaher Behandlung nicht. Für die gesundheitliche Daseinsvorsorge gebe es „keine wirtschaftliche Lösung“.