Bislang gilt die Begrenzung in 18 Städten, jetzt sollen die Mieter in 57 Kommunen profitieren. Beschlossen hat das NRW-Kabinett aber noch nichts.

Bislang gilt die Begrenzung in 18 Städten, jetzt sollen die Mieter in 57 Kommunen profitieren. Beschlossen hat das NRW-Kabinett aber noch nichts.

Die Mietpreisbremse in Nordrhein-Westfalen soll deutlich ausgeweitet werden. Nach einem Entwurf des zuständigen Bau- und Wohnministeriums von Ina Scharrenbach (CDU) soll die Regulierung der Mietpreise dann ab dem 1. März 2025 nicht mehr nur in 18, sondern in 57 Kommunen gelten. Das geht aus einem Bericht des Ministeriums an den zuständigen Ausschuss für Bauen, Wohnen und Digitalisierung für seine Sitzung am 23. Januar hervor. 

Die schwarz-grüne Landesregierung hatte sich in ihrem Koalitionsvertrag darauf geeinigt, die im Sommer auslaufende Mieterschutzverordnung vorzeitig neu zu fassen. Grundlage für die Ausweitung ist ein Gutachten. Das listet auf, wo im Land der Wohnungsmarkt besonders angespannt ist. 

Interne Abstimmung läuft noch 

Nach Informationen der „Rheinische Post“ und der Deutschen Presse-Agentur soll die Mietpreisbremse unter anderem neu in Aachen, Bielefeld, Dortmund, Krefeld, Leverkusen, Neuss und Paderborn gelten. Nach Angaben eines Ministeriumssprechers laufen derzeit noch die Ressortabstimmung und die Anhörung der Verbände. Erst nach Abschluss des Verfahrens könne das Ministerium Details nennen. 

Preissteigerungen begrenzen

Die Mieterschutzverordnung begrenzt sowohl Preissteigerungen bei Neuvermietung als auch die Erhöhung von Bestandsmieten. Zudem gibt sie Mietern nach der Umwandlung von Mietwohnungen in Eigentumswohnungen einen erweiterten Kündigungsschutz. Bislang gelten diese Auflagen nur in 18 von 396 Kommunen in NRW.