Der Energiewandel ist unverzichtbar, wie das Wissenschaftsministerium betont. Dabei sollte der Denkmalschutz dem Klimaschutz nicht entgegenstehen.

Der Energiewandel ist unverzichtbar, wie das Wissenschaftsministerium betont. Dabei sollte der Denkmalschutz dem Klimaschutz nicht entgegenstehen.

Solaranlagen auf Kulturdenkmälern werden in Hessen in aller Regel genehmigt. Es gebe nur wenige Ausnahmen, erklärte das Kulturministerium in Wiesbaden auf eine parlamentarische Anfrage der Grünen-Landtagsfraktion. Im Zeitraum 1. Januar 2023 bis 30. April 2024 seien von 1057 Anträgen landesweit nur 15 abgelehnt worden. In der Zahl seien zudem solche Solaranlagen nicht enthalten, die im Zuge größerer Sanierungen installiert wurden. 

Das Ministerium wertete die hohe Genehmigungsquote als Erfolg. „Die Umstellung der Energieversorgung auf erneuerbare Energien ist mit Blick auf den Klimawandel, Krisen und Kriege, namentlich den Ukraine-Krieg, unabdingbar“, erläuterte es. Schon jetzt leiste der Denkmalschutz dazu einen Beitrag. „Gerade ältere Denkmäler sind oft aus nachhaltigen und klimaneutralen Materialien aus der Region gebaut, ihre Weiternutzung erhält gebundene Energie.“ Damit sich die Erhaltung von Denkmälern lohne, müssten sie nutzbar und lebendig erhalten werden.

Kulturminister Timon Gremmels (SPD) verwies auf eine Regelung im hessischen Denkmalschutzgesetz von 2016, wonach die Denkmalbehörden bei allen Entscheidungen die Belange des Klima– und Ressourcenschutzes besonders berücksichtigen müssen. Seit 2022 gelte zudem eine Richtlinie des Ministeriums, wonach Denkmalschutz allein kein Grund ist, Solaranlagen abzulehnen. Diese Richtlinie und eine entsprechende Handreichung für Behörden und Bauherren trügen erheblich dazu bei, die Verfahren zu beschleunigen.