Rheinland-Pfalz stellt das System der Kostenerstattung für die Kommunen bei der Aufnahme von Geflüchteten um. Die Gesetzesreform soll rückwirkend zum Jahresbeginn in Kraft treten.

Rheinland-Pfalz stellt das System der Kostenerstattung für die Kommunen bei der Aufnahme von Geflüchteten um. Die Gesetzesreform soll rückwirkend zum Jahresbeginn in Kraft treten.

Pauschale statt aufwendige Einzelfallprüfungen: Die Erstattung der Flüchtlingskosten wird in Rheinland-Pfalz grundlegend geändert. Ziel ist, das Abrechnungssystem zu vereinfachen und zu beschleunigen. Die Kommunen sollen durch die Reform des Landesaufnahmegesetzes auch mehr Planungssicherheit bekommen. 

Integrationsministerin Katharina Binz (Grüne) sprach bei der Präsentation in Mainz von einer ganz wichtigen Reform und einem entscheidenden Schritt bei der Finanzierung. Die Kommunen äußerten sich positiv, forderten aber weitere Unterstützung des Landes.

Was wird in dem Landesaufnahmegesetz geregelt?

Das Landesaufnahmegesetz bildet die Grundlage für die Verteilung von Schutzsuchenden in Rheinland-Pfalz. Geregelt wird dabei die Erstattung der kommunalen Kosten für die Aufnahme, Unterbringung und Integration von Geflüchteten.

Was ist neu?

Eine einmalige Pauschale von 10.000 Euro pro Person sollen die Kommunen künftig erhalten. Die Pauschale soll für alle in die Kommunen verteilten Asylsuchenden gezahlt werden, unabhängig von ihrem Status im Asylverfahren. Bislang zahlt das Land den Kommunen eine Pauschale von 848 Euro pro Monat und Asylbewerber bis zu einem positiven oder negativen Bescheid des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF).

Wie viel Geld kommt vom Bund, was zahlt das Land?

Die Pauschale setzt sich aus 7.500 Euro, die der Bund für Asylerstantragsteller bereitstellt, und einer Aufstockung durch das Land in Höhe von 2.500 Euro zusammen. Für die Umsetzung sind im Haushalt des Integrationsministeriums rund 136,8 Millionen Euro für dieses und etwa 131,3 Millionen Euro für nächstes Jahr eingeplant.

Was ändert sich für die Kommunen noch durch die Reform?

Vorgesehen ist auch eine Pauschale von 1.500 Euro pro Person für Sonderaufnahmen. Dabei geht es vor allem um besonders schutzbedürftige Gruppen wie Vertriebene aus der Ukraine oder Personen aus humanitären Aufnahmeprogrammen des Bundes. Für diese Gruppen entstünden den Kommunen weniger Kosten, da sie in der Regel nach der Verteilung Leistungen aus dem Bürgergeld oder der Sozialhilfe beziehen.

Wann wird sich etwas ändern?

Das Gesetz soll im zweiten Quartal des laufenden Jahres im rheinland-pfälzischen Landtag verabschiedet werden und dann rückwirkend zum Jahresstart in Kraft treten. Voraussichtlich im April wird sich das Parlament in Mainz erstmals mit den Reformplänen befassen. 

Wie viele Menschen suchen in Rheinland-Pfalz Schutz?

Rund 9.600 geflüchtete Menschen sind im vergangenen Jahr nach Rheinland-Pfalz gekommen. Das sind knapp 5.300 Personen weniger als 2023. Dazu kommen mehr als 11.100 Ukrainer, etwa 1.000 Menschen mehr als im Jahresvergleich. Die Belegungsquote in den Aufnahmeeinrichtungen lag nach Angaben der Integrationsministerin bei durchschnittlich 66 Prozent.

Wie ist die Lage vor Ort?

Angespannt, berichtete Heiko Sippel, Landrat des Landkreises Alzey-Worms. Die Zuweisungen von Geflüchteten seien zwar 2024 etwas zurückgegangen und auch bei der Belegung der Container-Dörfer gebe es noch Puffer. „Die Anspannung ist aber nach wie vor sehr hoch“, sagte der SPD-Politiker. 

Wie beurteilen Kommunen die neue Regelung?

Die Pauschale von 10.000 Euro wirke auf den ersten Blick positiv, da damit ein recht unbürokratisches Verfahren verbunden sei und die bislang sehr umfangreichen Abrechnungen eingespart werden, urteilte der Landrat. Es werde aber künftig sehr darauf ankommen, wie lange die Geflüchteten vor Ort bleiben. „Die Menschen, die einen ablehnenden Erstbescheid erhalten, bleiben ja bei uns. Oft auch sehr lange. Und für die haben wir Aufwand“, erklärte Sippel die kommunalen Kosten. 

Was sagen die kommunalen Spitzen?

„Die Forderung bleibt: Wir brauchen eine Vollfinanzierung der gesamten Aufgabe“, sagte der geschäftsführende Direktor des Landkreistages, Andreas Göbel, der Deutschen Presse-Agentur in Mainz. Es müsse eine Evaluation des Systems und eine Dynamisierung der Mittel wegen der allgemeinen Kostensteigerungen geben. Außerdem fehlt es nach Einschätzung des kommunalen Spitzenverbands an Integrationsmitteln. 

Ist eine Evaluierung des Gesetzes geplant?

Nein, bislang nicht. Auch eine Dynamisierung der Pauschale sei nicht vorgesehen, sagte Integrationsministerin Binz.