Korksohle, Schnalle, Lederriemen: Die Birkenstock-Sandale hat sich längst zum Trendschuh entwickelt. Aber ist sie auch ein Kunstwerk?

Korksohle, Schnalle, Lederriemen: Die Birkenstock-Sandale hat sich längst zum Trendschuh entwickelt. Aber ist sie auch ein Kunstwerk?

Der Bundesgerichtshof (BGH) beschäftigt sich am Donnerstag (9.00 Uhr) mit der Frage, ob Birkenstock-Sandalen urheberrechtlich geschützte Werke der angewandten Kunst sind. Der Schuhhersteller mit Hauptsitz in Linz am Rhein in Rheinland-Pfalz war gegen drei Unternehmen vor Gericht gezogen, die ähnliche Modelle verkauften wie die eigenen Sandalen-Klassiker. Ein Urteil wird erst später erwartet. (Az. I ZR 16/24, I ZR 17/24, I ZR 18/24)

Birkenstock hält seine Sandalen für Werke der angewandten Kunst, die vom Urheberrecht geschützt sind und etwa nicht ohne Erlaubnis nachgeahmt werden dürfen. Während das Landgericht Köln das zunächst ähnlich sah und den Klagen stattgab, wurden sie auf Berufung der beklagten Unternehmen vom Oberlandesgericht Köln abgewiesen. Die Schuhe erfüllten demnach nicht die Anforderungen an ein Werk. Eine künstlerische Leistung sei nicht feststellbar.