In Bayern gibt es 13 Wolfsterritorien. Nachdem die Tiere lange ausgerottet waren, sind sie auch im Freistaat wieder mancherorts anzutreffen. Kritiker fordern daher eine Anpassung der Gesetzeslage.

In Bayern gibt es 13 Wolfsterritorien. Nachdem die Tiere lange ausgerottet waren, sind sie auch im Freistaat wieder mancherorts anzutreffen. Kritiker fordern daher eine Anpassung der Gesetzeslage.

Die Freien Wähler wollen den bisher streng geschützten Wolf schnellstmöglich ins bayerische Jagdrecht überführen. Die Landtagsfraktion sei „der festen Überzeugung, dass unverzüglich eine Änderung des Bayerischen Jagdgesetzes vorzunehmen ist, durch die der Wolf auch in Bayern in das Jagdrecht überführt wird“, heißt es in einer Resolution, welche die Abgeordneten auf ihrer Klausur im oberbayerischen Chieming beschlossen haben, und die der Deutschen Presse-Agentur vorliegt.

Das Jagdrecht regelt, welche Tiere von Jägern unter welchen Bedingungen und in welchen Zeiträumen gejagt – also erlegt – werden dürfen. Auf diese Weise können die Länder direkten Einfluss auf die Populationen nehmen.

Freie Wähler verweisen auf Vorgehen in anderen Bundesländern

Die Freien Wähler erhoffen sich von der Gesetzesänderung eine bessere Regulation der Wolfspopulation im Freistaat und verweisen in ihrem Papier auf das Vorgehen in anderen Bundesländern: „Der Freistaat Sachsen, Schleswig-Holstein und Niedersachsen übernehmen eine Vorreiterrolle und haben den Wolf bereits durch Änderung des Landesjagdgesetzes erfolgreich dem Jagdrecht unterstellt. Auch Hessen hat einen entsprechenden Gesetzentwurf ins Parlament eingebracht.“

Für die Abschüsse der Wölfe seien „die bayerischen Jäger prädestiniert, da sie flächendeckend vertreten sind, die notwendige Ortskenntnis besitzen und über die richtige Ausrüstung und Ausbildung verfügen“, hießt es weiter in der Resolution. Mit der Aufnahme des Wolfs ins Jagdrecht müsse zudem die Frage geklärt werden, ob die Jagdbehörden künftig alleine über die Entnahme von Wölfen entscheiden dürfe.

Meinungen über Rückkehr der Wölfe gehen auseinander

Nachdem der einst ausgerottete Wolf sich dank europaweiter Schutzregelungen auch in Bayern wieder ausgebreitet hat, fürchten viele Landwirte um ihre Tiere. Die Meinungen über die Zahl der Wölfe, ihre Ausbreitung und die resultierenden Folgen gehen aber weit auseinander.

Derzeit 13 Wolfsterritorien und neun Rudel

Während Kritiker wie die Freien Wähler von einer „nahezu ungehinderten Ausbreitung“ sprechen, weisen Experten auf eine nur langsame Entwicklung hin. Nach der aktuellen Statistik des Landesamts für Umwelt (LfU), das im Freistaat für das Wolfsmonitoring zuständig ist, gibt es in Bayern 13 Wolfsterritorien. Neun sind von Wolfsrudeln bewohnt, in dreien streifen Einzeltiere herum und in einem ist ein Wolfspaar dokumentiert.

Offene Frage: Haften Jäger auch für Wildschäden? 

Ungeachtet der Überführung ins Jagdrecht sehen die Freien Wähler aber mögliche Haftungsfragen für Schäden durch Wölfe nicht bei den Jägern: „Eine Ausdehnung der Wildschadensersatzpflicht auf den Wolf sehen wir jedoch nicht vor“, heißt es in der Resolution. Bei anderen Tieren, die dem Jagdrecht unterliegen, wie Schalenwild, Wildkaninchen oder Fasanen ist dies anders geregelt – hier müssen Jagdgenossenschaften für Schäden aufkommen.

Umgang mit Wölfen ist längst auch Fall für Bayerns Justiz

Die Jagd auf Wölfe ist in Bayern schon lange ein Streitthema. CSU und Freie Wähler hatten ungeachtet des hohen europäischen Schutzstatus eine Wolfsverordnung erlassen, welche Abschüsse von Wölfen deutlich erleichtern soll. Nachdem diese Verordnung im vergangenen Jahr wegen eines Formfehlers vom Verwaltungsgerichtshof in einem ersten Verfahren gekippt wurde, ist sie inzwischen wieder in Kraft und damit erneut ein Fall für die Justiz. Der Bund Naturschutz (BN) hatte im Dezember erneut Klage eingereicht, da aus seiner Sicht nationales und internationales Naturschutzrecht verletzt wird.

Aus Sicht des BN strotzt die Wolfsverordnung nur so von rechtswidrigen Regelungen. So sei es beispielsweise nicht haltbar, dass ein Wolf, der sich auf 200 Meter an Gebäude annähere, für Menschen eine Gefahr darstelle. Auch bei der Definition der Gebiete, die nicht durch Zäune oder andere Hilfsmittel schützbar seien, sei die Staatsregierung weit über das Ziel hinausgeschossen. Diese Beurteilung müsse objektiven und nachvollziehbaren Kriterien folgen und sei kein Wunschkonzert, um die Meinung der Staatsregierung durchzusetzen.