Seit September gibt es vermehrt Kontrollen an Deutschlands Grenzen. Das Ziel: illegale Einreisen verhindern. Nun legt die Bundespolizei Zahlen für das Gesamtjahr 2024 vor.

Seit September gibt es vermehrt Kontrollen an Deutschlands Grenzen. Das Ziel: illegale Einreisen verhindern. Nun legt die Bundespolizei Zahlen für das Gesamtjahr 2024 vor.

Die Bundespolizei hat im vergangenen Jahr deutlich weniger unerlaubt eingereiste Menschen an Deutschlands Grenzen erfasst als im Jahr davor. Registriert wurden rund 83.000 illegale Einreisen – nach rund 127.500 im Jahr 2023. Mehr als jede zweite aufgegriffene Person (rund 46.750) wurde 2024 direkt an der Grenze oder im Zusammenhang mit dem illegalen Grenzübertritt zurückgewiesen, wie das Bundespolizeipräsidium in Potsdam mitteilte. Die Zahlen für den Dezember 2024 sind dabei noch unvollständig. 

Im Schengen-Raum sind Grenzkontrollen eigentlich nicht vorgesehen. Seit dem 16. September vergangenen Jahres kontrolliert die Bundespolizei aber an den Landgrenzen zu Frankreich, Luxemburg, Belgien, den Niederlanden und Dänemark. An den Grenzen zu Polen, Tschechien und der Schweiz gibt es die stichprobenartigen Kontrollen schon seit Mitte Oktober 2023, an der deutsch-österreichischen Landgrenze wurden sie bereits im Herbst 2015 eingeführt. Allerdings wird nicht ständig und nicht jeder einzelne Reisende kontrolliert.

Vollstreckung offener Haftbefehle als „Beifang“

Seit dem 16. September stellte die Bundespolizei 18.806 unerlaubte Einreisen fest. Davon wurden 11.675 Menschen direkt an der Grenze oder beim illegalen Grenzübertritt zurückgewiesen. 592 Menschen besaßen den Angaben zufolge eine Wiedereinreisesperre für Deutschland und wurden daher an der Einreise gehindert. 410 Schleuser wurden vorläufig festgenommen. „Als Beifang konnten 2.454 offene Haftbefehle vollstreckt“ werden, wie die Bundespolizei weiter mitteilte. 285 Menschen aus dem links-, rechts- und ausländerextremistischen oder dem islamistischen Spektrum seien festgestellt worden.

Von einer unerlaubten Einreise spricht die Polizei, wenn ein Ausländer ohne gültigen Aufenthaltstitel die Grenze überqueren will. Zurückweisungen sind nach Auffassung der Bundesregierung nur erlaubt, wenn jemand kein Asylbegehren äußert oder wenn für ihn eine zeitweilige Wiedereinreisesperre gilt. Das ist etwa der Fall, wenn jemand zuvor abgeschoben wurde, oder bei Menschen, die aus sogenannten sicheren Herkunftsländern kommen, wenn ihr Asylantrag zuvor bereits als „offensichtlich unbegründet“ abgelehnt wurde.