Bislang mussten Eltern, die in Hamburg die kostenlose Betreuung ihrer Kinder in Krippen und Kitas in Anspruch nehmen, jedes Jahr einen neuen Antrag stellen. Damit ist Schluss.

Bislang mussten Eltern, die in Hamburg die kostenlose Betreuung ihrer Kinder in Krippen und Kitas in Anspruch nehmen, jedes Jahr einen neuen Antrag stellen. Damit ist Schluss.

In Hamburg werden die Gutscheine für die kostenlose fünfstündige Kinderbetreuung in Krippen und Kitas seit Jahresbeginn bis zum Erreichen des Schulalters der Kinder ausgestellt. Damit entfalle für die Eltern der bislang jedes Jahr nötige Verlängerungsantrag, teilte die Sozialbehörde mit. Von der Neuregelung betroffen sei rund ein Drittel der in Hamburg betreuten Kinder. 

„Für viele Hamburger Familien bedeutet die Einführung eines XL-Gutscheins oder XL-Bewilligungsbescheides eine echte Erleichterung“, sagte Sozialsenatorin Melanie Schlotzhauer (SPD). „Durch die lange Gültigkeitsdauer sparen Eltern wertvolle Zeit und es verringert sich das finanzielle Risiko, die Betreuungskosten selbst tragen zu müssen, wenn das rechtzeitige Stellen eines weiteren Antrags versäumt wurde.“ Zudem würden Bezirksämter und Kita-Träger von Bürokratie entlastet.

Rund ein Drittel der in Hamburg betreuten Kinder betroffen

In Hamburg haben Kinder vom ersten Geburtstag bis zum Schuleintritt Anspruch auf eine kostenlose fünfstündige Kindertagespflege. Laut Behörde werden derzeit rund 50 Prozent der Kinder unter drei Jahren in einer Krippe betreut. Bei den Kindern ab drei Jahren sind demnach rund 99 Prozent in Kitas oder Tagespflege. Für rund 28.000 Kinder würden aktuell Gutscheine für die kostenlose fünfstündige Betreuung genutzt – das sei rund ein Drittel aller betreuten Kinder. 

Bereits ausgestellte Gutscheine behalten den Angaben zufolge ihre Gültigkeitsdauer. Nach dem nächsten Verlängerungsantrag sollen dann die neuen XL-Gutscheine ausgestellt werden.

Für Eltern, die für ihre Kinder Gutscheine für eine längere Betreuungszeit über die kostenlosen 25 Wochenstunden hinaus in Anspruch nehmen, ändere sich durch die Neuregelung nichts. Hier müssten auch weiterhin Verlängerungsanträge gestellt werden. Eine Ausweitung der XL-Variante auch auf diese Fälle sei derzeit nicht geplant, hieß es von der Behörde.