In diesem Jahr sind in Hamburg so viele Menschen eingebürgert worden wie noch nie. Mit dem neuen Staatsangehörigkeitsrecht ist auch die Zahl der Anträge für einen deutschen Pass die Höhe geschnellt.
Die Zahl der Einbürgerungen ausländischer Staatsbürger in Hamburg ist auf einen neuen Höchststand geklettert. Insgesamt erhielten bis Anfang Dezember 8.957 Ausländerinnen und Ausländer die deutsche Staatsbürgerschaft. Das waren knapp 19 Prozent mehr als im gesamten Jahr 2023 zuvor, wie es in einer Antwort des Senats auf eine Anfrage der SPD-Fraktion heißt.
Ein Großteil der neuen Mitbürger entschied sich nach dem neuen bundesweiten Staatsangehörigkeitsrecht für die doppelte Staatsbürgerschaft. Insgesamt waren das 8.608 Frauen und Männer nach 5.832 im Jahr zuvor. Damals konnten aber nur EU-Bürger und Schweizer frei darüber entscheiden, allen anderen gestattete das damalige Gesetz nur in Ausnahmefällen eine doppelte Staatsbürgerschaft.
Die meisten Einbürgerungen betrafen Menschen aus Syrien
Die meisten Einbürgerungen betrafen Menschen aus Syrien. Obgleich die Zahl der eingebürgerten Syrer im Vergleich zu 2023 um 11,3 Prozent auf 1.735 gesunken sei, führten sie das Einbürgerungsranking mit 19,3 Prozent unangefochten an.
Auf Platz zwei folgte mit 12,0 Prozent der Einbürgerungen Afghanistan (1.076 Einbürgerungen) und auf Platz drei der Iran mit 7,9 Prozent beziehungsweise 710 Einbürgerungen.
„Einbürgerung ist das stärkste Bekenntnis zu unserem Land, zu unseren Werten, zu unserer Demokratie und zu unserer Verfassung“, sagte der Sprecher für Integration und Geflüchtete der SPD-Fraktion, Kazim Abaci. Für Hamburg sei das in diesen herausfordernden Zeiten eine sehr gute Nachricht.
Neuanträge in die Höhe geschnellt
Mit dem neuen, am 27. Juni in Kraft getretene Staatsangehörigkeitsrecht ist auch die Zahl der Neuanträge in die Höhe geschnellt. So wurden nach Senatsangaben bis Anfang Dezember 18.667 Einbürgerungsanträge gestellt – 5.932 oder 46,6 Prozent mehr als im Gesamtjahr 2023. Das Amt für Migration hat deshalb mehr Personal im Einsatz und das Verfahren an wesentlichen Stellen digitalisiert, wie ein Sprecher in der Vergangenheit gesagt hatte.
Antragsteller und Antragstellerinnen können in Hamburg als einem der ersten Bundesländer den Einbürgerungsantrag online stellen und sämtliche Unterlagen digital einreichen. Zudem gebe es unter anderem einen digitalen Quick-Check, ob alle Anforderungen zur Einbürgerung erfüllt werden. Die durchschnittliche Bearbeitungsdauer eines Einbürgerungsantrags beträgt dann nach Senatsangaben derzeit immer noch 13 Monate.
Bekenntnis zu den Werten einer freiheitlichen Gesellschaft Pflicht
Dem neuen Staatsangehörigkeitsrecht zufolge können Ausländer, die in Deutschland arbeiten und gut integriert sind, schon nach fünf statt nach acht Jahren deutsche Staatsangehörige werden. Sie müssen dabei ihre bisherige Staatsangehörigkeit nicht mehr aufgeben. In Einzelfällen reichen sogar schon drei Jahre. Für Gast- und Vertragsarbeiter genügt als Sprachnachweis, dass sie sich im Alltag auf Deutsch ohne nennenswerte Probleme mündlich verständigen können. Auf den Einbürgerungstest wird bei ihnen verzichtet.
Zugleich wurden die Anforderungen für das Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung den Angaben zufolge strenger. So muss sich, wer eingebürgert werden will, zu den Werten einer freiheitlichen Gesellschaft bekennen. Dazu gehören insbesondere die Würde und Gleichheit aller Menschen. Antisemitische, rassistische oder sonstige menschenverachtend motivierte Handlungen seien mit der Menschenwürdegarantie des Grundgesetzes unvereinbar, heißt es beim Bundesinnenministerium.