Ein Social-Media-Post löste einen Polizeieinsatz und die Festnahme von zwei Männern aus. In der Generalstaatsanwaltschaft Düsseldorf ermittelt nun die Zentralstelle für Terrorismusverfolgung.

Ein Social-Media-Post löste einen Polizeieinsatz und die Festnahme von zwei Männern aus. In der Generalstaatsanwaltschaft Düsseldorf ermittelt nun die Zentralstelle für Terrorismusverfolgung.

Gegen zwei Männer, die nach Hinweisen auf eine nicht näher beschriebene „Gefährdungslage“ im nordrhein-westfälischen Lennestadt festgenommen worden waren, ermittelt nun die Generalstaatsanwaltschaft Düsseldorf. Es gehe um einen Anfangsverdacht der Mitgliedschaft oder Unterstützung einer terroristischen Vereinigung, sagte eine Behördensprecherin auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur. Im Raum stehe auch der Anfangsverdacht der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Straftat gegen die beiden Syrer.

Beide sind in Polizeigewahrsam. Eine Richterin hatte am Wochenende eine längerfristige Ingewahrsamnahme bis zum 3. Januar 2025 angeordnet. 

Die zwei 19 und 26 Jahre alten Syrer waren am Freitagabend in einer Flüchtlingsunterkunft festgenommen worden. Zuvor war laut Polizei über soziale Netzwerke eine „Gefährdungslage“ verbreitet worden. Einer der festgenommenen Männer soll der Verfasser oder Account-Inhaber des Eintrags sein, der den Einsatz ausgelöst hatte. 

Die Zentralstelle für Terrorismusverfolgung übernimmt 

Über den Inhalt des Posts konnte die Sprecherin der Generalstaatsanwaltschaft zunächst nichts sagen. In der Behörde übernehme die Zentralstelle für Terrorismusverfolgung für das Land NRW die Ermittlungen. Die Polizei hatte zuvor bereits klargestellt, dass die verbreitete „Gefährdungslage“ keinen Zusammenhang mit einem Weihnachtsmarkt oder den Geschehnissen in Magdeburg habe. 

Zu den beiden Personen machte die Generalstaatsanwaltschaft keine Angaben. Zunächst hatte die Polizei nach der Festnahme der beiden Männer bei der Generalstaatsanwaltschaft Düsseldorf Untersuchungshaftbefehle angeregt. Nachdem die Voraussetzungen hierfür nach Prüfung nicht vorgelegen hätten, sei zur Gefahrenabwehr im Anschluss für die beiden Festgenommenen eine längerfristige Ingewahrsamnahme beantragt worden, hatte die Polizei berichtet.

Die Sprecherin der Generalstaatsanwaltschaft schilderte dazu am Montag, es lägen keine Erkenntnisse vor, die eine U-Haft nach Strafrecht gerechtfertigt hätten. 

Umfassende Untersuchungen angelaufen

Die Polizei hatte in dem Zusammenhang auch Durchsuchungen durchgeführt und dabei Datenträger sichergestellt, die nun ausgewertet werden sollen. An dem Polizeieinsatz Ende der vergangenen Woche waren auch Spezialkräfte beteiligt. Die Sprecherin der Düsseldorfer Generalstaatsanwalt betonte, der Fall werde umfassend geprüft.