In Ausnahmefällen darf der Staat Grundstückseigentümer enteignen. Etwa für Bauprojekte. Das passiert in Sachsen-Anhalt besonders häufig.

In Ausnahmefällen darf der Staat Grundstückseigentümer enteignen. Etwa für Bauprojekte. Das passiert in Sachsen-Anhalt besonders häufig.

Vor allem aufgrund von großen Straßenbauprojekten werden in Sachsen-Anhalt häufiger Grundstückseigentümer enteignet als in anderen Bundesländern. Wie aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Linken im Bundestag hervorgeht, gab es im vergangenen Jahr in Sachsen-Anhalt 32 Enteignungsverfahren nach dem Fernstraßengesetz. Sachsen folgte mit 28 Verfahren, Brandenburg mit 24, dann kam Nordrhein-Westfalen mit zwölf Verfahren. 

Im aktuellen Jahr seien es sieben Enteignungsverfahren in Sachsen-Anhalt gewesen, teilte das zuständige Infrastrukturministerium auf Anfrage mit. Darüber hinaus habe es noch drei weitere Enteignungsverfahren beim Bau von Landesstraßen gegeben, etwa in Thale-Westerhausen im Landkreis Harz. 

Dass in Sachsen-Anhalt, Brandenburg und Sachsen mehr Enteignungsverfahren liefen als in anderen Bundesländern, führt ein Ministeriumssprecher auf die rege Bautätigkeit bei Straßen in diesen Bundesländern zurück. In der Auflistung der Bundesregierung finden sich daher auch zahlreiche große Bauprojekte der vergangenen Jahre für Sachsen-Anhalt, unter anderem der Bau der Harzautobahn A38 oder der A14 Richtung Ostsee. 

Das Ministerium teilte außerdem mit, dass in den vor 2024 abgeschlossenen Verfahren keine Entschädigungszahlungen festgesetzt worden seien, weil mit den Betroffenen immer eine Einigung erreicht werden konnte.