Zwei FDP-Mitglieder hatten im Kontext der Niedersachsen-Wahl 2022 schwere Vorwürfe gegen die AfD erhoben. Das Verfassungsgericht des Landes sieht aber keinen Grund für eine Wiederholungswahl.
Niedersachsens Verfassungsgericht sieht in Vorwürfen rund um eine sogenannte Kriegskasse der AfD keinen Grund für eine Wiederholung der Landtagswahl 2022. Zwar hätten sechs spätere Listenkandidaten der AfD mit unterschiedlichen Verwendungszwecken auf ein Privatkonto des heutigen AfD-Landeschefs Ansgar Schledde eingezahlt, allerdings sei darin kein Wahlfehler zu erkennen, entschied der Staatsgerichtshof in Bückeburg.
Auch in der Aufstellung der AfD-Landesliste auf einer Delegiertenversammlung statt einer Mitgliederversammlung sah das Gericht keinen Wahlfehler. Die AfD hatte die Vorwürfe stets zurückgewiesen.
FDP-Mitglieder hatten Verfahren angestoßen
Aus der Landtagswahl vom 9. Oktober 2022 war die SPD um Ministerpräsident Stephan Weil als Sieger hervorgegangen. 18 AfD-Kandidaten wurden über die Landesliste ihrer Partei ins Parlament gewählt – einer von ihnen ist mittlerweile zur Werteunion gewechselt.
Angestoßen hatten das Wahlprüfungsverfahren zwei FDP-Mitglieder, deren Partei den Verbleib im Landtag bei der Wahl knapp verpasst hatte. Am 16. Dezember verkündet der Staatsgerichtshof seine Entscheidung zu einer zweiten Anfechtung der Wahl. Darin moniert der Antragsteller, der Zuschnitt der Wahlkreise habe nicht mehr den Bevölkerungsverhältnissen in Niedersachsen entsprochen.