Das kleine Mädchen wacht in der Nacht auf. Ihr überforderter und erschöpfter Vater nimmt sie aus dem Bettchen und schüttelt sie, um seine Ruhe zu haben. So tötet er seine geliebte Tochter.

Das kleine Mädchen wacht in der Nacht auf. Ihr überforderter und erschöpfter Vater nimmt sie aus dem Bettchen und schüttelt sie, um seine Ruhe zu haben. So tötet er seine geliebte Tochter.

Nach dem Tod eines Babys durch ein Schütteltrauma ist der Vater zu einer Bewährungsstrafe von zwei Jahren verurteilt worden. „Das ist ein mildes Urteil“, erklärte der Vorsitzende Richter im Frankfurter Landgericht. Der Mann sei bereits außerhalb des Strafrechts lebenslang hart bestraft, er habe das Kind geliebt und lebe mit quälenden Schuldvorwürfen.

„Kein Gefängnis hätte Sie härter bestraft. Ich weiß nicht, ob Sie jemals wieder einen Tag glücklich sein werden“, sagte er zu dem Mann. Juristisch gesehen handle es sich um eine Körperverletzung mit Todesfolge. Das Urteil ist bislang nicht rechtskräftig.

Der heute 52-jährige Mann hatte sich überwiegend alleine um seine im September 2019 geborene Tochter gekümmert, es war laut Gericht sein Wunschkind gewesen. Die Mutter des Kindes befand sich demnach wegen ihrer Schizophrenie in einer Psychiatrie, im Auftrag des Jugendamts kam dreimal in der Woche eine Notmutter in die Frankfurter Wohnung. Zeugen hätten von einem liebevollen Umgang des Vaters mit seiner Tochter berichtet, so der Richter. 

„Ein Momentsversagen“

Anfang 2020 war das Baby unruhiger als sonst, es schlief und aß schlechter als gewöhnlich. Der Mann war überfordert, erschöpft und übernächtigt. Als seine Tochter in einer Nacht im Januar nachts mal wieder aufwachte, nahm der Tunesier das Baby und schüttelte es laut der Feststellung des Gerichts drei bis vier Mal heftig, um seine Ruhe zu haben. „Es handelte sich um ein Momentsversagen“, stellte der Richter fest. Von einem Tötungsvorsatz gehe die Strafkammer nicht aus. 

Als sich das Kind nicht mehr regte, rief der Vater verzweifelt den Notruf an. Drei Tage später starb das Mädchen im Krankenhaus. Die Rechtsmedizin stellte ein massives Schütteltrauma mit Einblutungen in die Hirnhaut sowie in die Netzhaut fest – hätte das Baby überlebt, wäre es unter anderem blind gewesen. 

In dem Prozess forderte die Staatsanwältin eine Bewährungsstrafe. Der Rechtsanwalt plädierte auf einen Freispruch, da seinem Mandanten bei der Tat die Folgen nicht bewusst gewesen seien.