Es ist kurz vor Weihnachten 1993, als in Unterfranken eine 13-Jährige verschwindet. Tage später wird sie tot entdeckt. Der Fall ist lange ungelöst - doch nun neigt sich der Prozess dem Ende zu.

Es ist kurz vor Weihnachten 1993, als in Unterfranken eine 13-Jährige verschwindet. Tage später wird sie tot entdeckt. Der Fall ist lange ungelöst – doch nun neigt sich der Prozess dem Ende zu.

Im Prozess zum gewaltsamen Tod der 13-jährigen Sabine aus Unterfranken vor fast 31 Jahren soll heute die Verteidigung plädieren. Zuvor (9.00 Uhr) stehen die Schlussworte des Anwalts der Eltern an, die als Nebenkläger auftreten. Ein Urteil des Landgerichts Würzburg ist für den 20. Dezember angesetzt. 

Der Angeklagte ist heute 48 Jahre alt. Zur Tatzeit war er 17 und damit jugendlich. Der Deutsche will laut seinen Verteidigern nicht der Täter gewesen sein. 

Sabine starb am 15. Dezember 1993, erwürgt und mit einem Schädel-Hirn-Trauma sowie sexuell missbraucht. Ihr Körper wurde in einer Güllegrube auf einem Reiterhof in Karlstadt-Wiesenfeld (Landkreis Main-Spessart) gefunden. 

Anklage plädiert auf Mord

Am Donnerstag hatte die Staatsanwaltschaft auf Mord plädiert und eine Jugendstrafe von neun Jahren gefordert. „Wir sind weit, weit weg von irgendeiner Affekttat. Es ging dem Angeklagten darum, dass die Sabine stirbt“, sagte der Oberstaatsanwalt. „Wir haben die Spuren des Angeklagten überall“, unter anderem Spermaspuren des Mannes auf dem Slip des Mädchens.

Der Anwalt der Schwester des Opfers, die ebenfalls als Nebenklägerin auftritt, forderte ebenfalls eine Verurteilung wegen Mordes. 

Freispruch ebenso wie Verurteilung möglich

Weil die Tat schon so lange zurückliegt, sind alle Delikte außer Mord bereits verjährt. Kann die Strafkammer dem Angeklagten die Tat nicht nachweisen, wird er freigesprochen.

Kann seine Beteiligung an der Tat belegt werden, wird sie aber nicht als Mord gewertet, so muss der Prozess wegen Verjährung durch ein Urteil eingestellt werden. Reichen aus Sicht des Gerichts allerdings die Beweise, die dem 48-Jährigen einen Mord nachweisen, wird es ein Urteil mit Strafzumessung geben.