Der Gesundheitsminister erinnert die Krankenkassen nach Kritik auch an ihre Aufgaben. Er gehe davon aus, dass es bei einer guten Zusammenarbeit bleibe, sagt Clemens Hoch.

Der Gesundheitsminister erinnert die Krankenkassen nach Kritik auch an ihre Aufgaben. Er gehe davon aus, dass es bei einer guten Zusammenarbeit bleibe, sagt Clemens Hoch.

Rheinland-Pfalz will den bestehenden Krankenhausplan bis Ende 2026 verlängern. Das Land werde einen Entwurf vorlegen, der die Krankenhausreform berücksichtige, teilte Gesundheitsminister Clemens Hoch (SPD) der Deutschen Press-Agentur in Mainz mit. Der Erörterung mit den Bürgerinnen und Bürgern, Kommunen sowie den Krankenhausträgern wolle das Land dafür ausreichend Zeit einräumen. Ab dem Jahr 2027 sollen Leistungsgruppen zugewiesen werden. 

Bis zu diesem Zeitpunkt könnten „weiße Flecken in der Versorgung“ erkannt und frühzeitig Gespräche mit den Versorgern vor Ort aufgenommen werden, um auch weiterhin in allen Teilen des Landes eine ausreichende Gesundheitsversorgung anbieten zu können, erklärte Hoch seinen Zeitplan. 

Krankenhausplan soll flächendeckende Versorgung sicherstellen

Der aktuelle Landeskrankenhausplan gilt seit 2019 und hat einen Planungshorizont bis 2025. Zurzeit umfasst der Krankenhausplan 76 Plankrankenhäuser an knapp 100 Krankenhausstandorten sowie 11 Vertragskrankenhäuser. 

Aufgabe der Landeskrankenhausplanung ist es, die flächendeckende Versorgung sowohl in der Stadt als auch in ländlichen Gebieten weiterhin sicherzustellen, die Qualität der Versorgung konsequent zu fördern, die Notfallversorgung im Krankenhaus sicherzustellen und die Altersmedizin vor dem Hintergrund des demografischen Wandels weiterzuentwickeln.

Kritik der gesetzlichen Krankenkassen und Kassenverbände 

Die gesetzlichen Krankenkassen und Kassenverbände in Rheinland-Pfalz hatten zuvor das Land bei der Umsetzung der Krankenhausreform in die Pflicht genommen. Generell sei die Krankenhausplanung Aufgabe eines jeden Bundeslandes, erklärten die Verantwortlichen der Krankenkassen AOK und IKK Südwest sowie des Verbands der Ersatzkassen (vdek). 

Damit müssten alle maßgeblichen Schritte, die zur Umsetzung der Krankenhausreform eingesetzt würden, auch vom Land eingeleitet werden, mahnten die Krankenkassen und Kassenverbände. Das gelte erst recht, weil 2025 in Rheinland-Pfalz ein neuer Krankenhausplan anstehe.

Mehr Geld für Krankenhäuser

„Wir benötigen kurzfristige finanzielle Effekte, die sich bereits im nächsten Jahr positiv auf die Krankenhauslandschaft auswirken werden“, erklärte der Gesundheitsminister zu diesen Aussagen. Dazu sei der mit der Krankenhausreform verbundene grundsätzliche strukturelle Wandel nötig.

Der vom Bund ab 2026 aufgelegte Krankenhaustransformationsfonds werde die vom Land eingesetzten Investitionsfördermittel für die stationäre Krankenversorgung verstärken, kündigte Hoch an. Die vom Land für die Finanzierung der Krankenhäuser eingesetzten Mittel werden auf 226,7 Millionen Euro im Jahr 2026 steigen. 

Zusammen mit den Bundesmitteln stünden damit 2026 dann 335,4 Millionen Euro zur Verfügung, berichtete der rheinland-pfälzische Gesundheitsminister. „Diese Förderhöhe soll für zehn Jahre gesichert werden.“

Gesundheitsminister erinnert Krankenkassen an Pflichten

Der Minister erinnerte die Krankenkassen daran, dass sie für eine auskömmliche Finanzierung der Betriebskosten und einen Abbau von Bürokratie vor allem beim Prüfwesen sorgen müssten. Bisher habe man gut im Sinne der Patientinnen und Patienten im Land zusammengearbeitet. Er gehe fest davon aus, dass dies auch künftig so bleibe, erklärte der Sozialdemokrat.

Die gesetzlichen Krankenkassen und Kassenverbände hatten gefordert, die Umsetzung der Krankenhausreform im Land müsse gemeinsam mit allen Beteiligten von Politik, Krankenhausträgern sowie Krankenkassen und Kassenverbänden aus einem Guss angegangen werden. Losgelöste Einzelmaßnahmen dürften dabei keinen Platz haben. 

Die Strukturveränderungen in der Versorgung seien sehr wichtig. Es könne aber nicht sein, dass die Umstrukturierung in der Krankenhauslandschaft über den Transformationsfonds maßgeblich von den Beitragszahlern der gesetzlichen Krankenversicherung aufgebracht werden sollen, mahnten die Verantwortlichen der gesetzlichen Krankenkassen und Kassenverbände. 

Krankenkassen fordern mehr Investitionsmittel

Für die Transformation im Krankenhaus seien eindeutig die Bundesländer zuständig. Das Land müsse seiner Verantwortung für die Krankenhäuser im Land nachkommen und ausreichend Investitionsmittel zur Verfügung stellen.

Im Kern der Krankenhausreform soll die bisherige Vergütung mit Pauschalen für Behandlungsfälle geändert werden. Künftig sollen Kliniken 60 Prozent der Vergütung allein schon für das Vorhalten bestimmter Angebote bekommen. Das soll Anreize zu immer mehr Fällen und medizinisch teils nicht optimalen Eingriffen beseitigen.

Grundlage der Finanzierung durch die Krankenkassen sollen daher auch neue Leistungsgruppen sein. Sie sollen Klinik-Behandlungen genauer beschreiben und bundeseinheitliche Qualitätsvorgaben dafür absichern – etwa beim Fachpersonal oder der Behandlungserfahrung. Kommen soll zudem ein milliardenschwerer Transformationsfonds, um die Neuorganisation finanziell zu unterstützen.