Im Zwischenlager im nordrhein-westfälischen Ahaus darf Atommüll gelagert werden. Die Aufbewahrungsgenehmigung des Bundesamts für die Sicherheit nuklearer Entsorgung (Base) ist rechtens, wie das Oberverwaltungsgericht Münster am Dienstag mitteilte. Es wies die Klagen der Gemeinde Ahaus und eines Anwohners ab. (Az.: 21 D 98/17.AK)

Im Zwischenlager im nordrhein-westfälischen Ahaus darf Atommüll gelagert werden. Die Aufbewahrungsgenehmigung des Bundesamts für die Sicherheit nuklearer Entsorgung (Base) ist rechtens, wie das Oberverwaltungsgericht Münster am Dienstag mitteilte. Es wies die Klagen der Gemeinde Ahaus und eines Anwohners ab. (Az.: 21 D 98/17.AK)

In dem Prozess ging es um die Frage, ob Atommüll in Ahaus gelagert werden darf. Das Zwischenlager wurde in den 80er Jahren errichtet. Seitdem lagern dort mit den entsprechenden Genehmigungen Reste verschiedener Brennelemente. Die Kläger wandten sich vor Gericht gegen eine Genehmigung von 2016, welche die Aufbewahrung von 152 Castorbehältern mit knapp 290.000 abgebrannten Brennelementen aus dem Versuchsreaktor Jülich erlaubt.

Die Kläger argumentierten, dass die Genehmigung rechtswidrig sei, weil die Aufbewahrung in Fällen von Anschlägen auf das Lager nicht sicher sei. Dieser Argumentation folgte das Gericht nun nicht. Es gebe keine Ermittlungsdefizite der Genehmigungsbehörde, entschieden die Richter. Die Angaben des Lagers ließ die Genehmigungsbehörde demnach überprüfen. Das Base ermittelte laut Gericht zutreffend, welche Radioaktivität freigesetzt werden kann, wenn ein Behälter beispielsweise durch einen Flugzeugabsturz auf das Lager undicht wird.

Diese radioaktive Strahlung überschreitet den vom Base zutreffend herangezogenen Grenzwert dem Urteil zufolge nicht. Die Lagerkonstruktion als solche ist demnach bestandskräftig genehmigt und musste nicht erneut überprüft werden. Auch andere Szenarien wie ein Anschlag auf das Lager mit Drohnen oder panzerbrechenden Waffen seien bei der Genehmigung berücksichtigt worden.

Das OVG ließ die Revision gegen das Urteil nicht zu. Dagegen kann Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht eingelegt werden. Bislang sind die 152 Castorbehälter lediglich geduldet in Jülich aufbewahrt. Für den Transport nach Ahaus ist eine gesonderte Genehmigung notwendig. Diese wurde noch nicht erteilt.

Das Urteil bestätige, dass das Base als Genehmigungsbehörde intensiv Sorge trage für die sichere Zwischenlagerung von Atomabfällen, erklärte Base-Präsident Christian Kühn nach der Verkündung der Entscheidung. „Die Bewertung der Sicherheit und Sicherung des Zwischenlagers entspricht den hohen Anforderungen des Atomgesetzes“, fügte er hinzu. Einzelne von den Klägern aufgeworfene Szenarien habe das Gericht zu Recht als praktisch ausgeschlossen angesehen.