Zeitungsabos, Energie-, Handy- oder Internettarife - wer mit Haustürgeschäften überrumpelt wird, hat bislang wenig Zeit für einen Widerruf. Das könnte sich ändern.

Zeitungsabos, Energie-, Handy- oder Internettarife – wer mit Haustürgeschäften überrumpelt wird, hat bislang wenig Zeit für einen Widerruf. Das könnte sich ändern.

Sachsen-Anhalts Justiz- und Verbraucherschutzministerin Franziska Weidinger möchte dazu beitragen, dass Opfern unseriöser Haustürgeschäfte mehr Zeit zum Widerruf verschafft wird. „Häufig werden Verbraucherinnen und Verbraucher von zwielichtigen Verkäufern überrumpelt, die etwa Zeitungsabos, Energie-, Handy- oder Internettarife an der Haustür anbieten. Ich begrüße die Diskussion zu einer möglichen Gesetzesänderung“, erklärte die CDU-Politikerin vor der Justizministerkonferenz. Bei dem Treffen soll ein Antrag Niedersachsens zu den Haustürgeschäften beraten werden. 

Bislang haben Verbraucherinnen und Verbraucher 14 Tage Zeit, ein Haustürgeschäft zu widerrufen. „Oftmals reicht diese Zeit aber nicht aus, um sich Rat einzuholen und den Vertrag rückgängig zu machen“, sagte Weidinger. „Eine Verlängerung der Widerrufsfrist bei Haustürgeschäften von aktuell 14 auf künftig 30 Tage halte ich deshalb für einen wichtigen Schritt, um Bürgerinnen und Bürger vor unseriösen Anbietern zu schützen.“ Bei einem entsprechenden Beschluss der Justizministerkonferenz würde der Bund gebeten, zeitnah einen Gesetzentwurf dazu vorzulegen.