Strafverfolgungsbehörden sollen nach Plänen von Justizministerin von der Decken häufiger einen DNA-Abgleich vornehmen dürfen. Auf der Justizministerkonferenz startet Schleswig-Holstein einen Vorstoß.
Polizei und Staatsanwaltschaft sollen nach dem Willen von Schleswig-Holsteins Landesregierung mehr Befugnisse bei DNA-Abgleichen erhalten. „Wir können es uns nicht leisten, dass wir schwere Straftäter nicht belangen, weil die Hürden zur Nutzung verfügbarer Technik zu hoch sind“, sagte Justizministerin Kerstin von der Decken (CDU). Auf der Justizministerkonferenz in Berlin am Donnerstag bringt die schwarz-grüne Koalition dazu einen entsprechenden Antrag ein.
„Um wirkungsvoller Straftäter verfolgen zu können, brauchen unsere Strafverfolgungsbehörden eine gesetzliche Regelung zum DNA-Einmalabgleich“, sagte von der Decken. Dabei wird Material eines Beschuldigten einmalig mit Spuren aus einer DNA-Datei abgeglichen. Dadurch stellen Ermittler fest, ob DNA-Spuren eines möglichen Täters bereits bei anderen Ermittlungen sichergestellt worden sind.
„Ein etwaiger „Treffer“ liefert wertvolle Hinweise zur Aufklärung weiterer Straftaten“, sagte von der Decken. „Ob das geltende Recht einen solchen Abgleich zulässt, ist jedoch bisher umstritten.“ Polizei und Staatsanwaltschaft benötigten Handlungssicherheit. Das Land fordert eine entsprechende Gesetzesänderung auf Bundesebene.