In Chatgruppen tauschten Polizisten unter anderem rassistische Inhalte aus. Das OLG Frankfurt sah darin aber keine strafbaren Handlungen. Nun kommt es zu einer Disziplinarklage.

In Chatgruppen tauschten Polizisten unter anderem rassistische Inhalte aus. Das OLG Frankfurt sah darin aber keine strafbaren Handlungen. Nun kommt es zu einer Disziplinarklage.

Im Fall von rassistischen Polizisten-Chats hat die Frankfurter Polizei beim Verwaltungsgericht Wiesbaden Disziplinarklage gegen vier beteiligte Beamte auf Entfernung aus dem Beamtenverhältnis erhoben. Das teilte das übergeordnete Innenministerium in Wiesbaden mit. Ein weiterer Kollege habe zwischenzeitlich seine Entlassung aus dem Beamtenverhältnis beantragt.

„Ich bin dem Polizeipräsidium Frankfurt für das entschlossene und konsequente Handeln dankbar. Wir greifen durch. Rassismus und Menschenverachtung haben in unserer Polizei keinen Platz“, erklärte Hessens Innenminister Roman Poseck (CDU) „Daher gehen wir mit allen Möglichkeiten des Rechtsstaats gegen die vier Beamten und ihre unerträglichen Chatnachrichten vor.“

OLG sah keinen hinreichenden Tatverdacht

Zuvor hatte das Oberlandesgericht Frankfurt im Sommer 2024 entschieden, dass es kein Gerichtsverfahren geben soll. Die Frankfurter Staatsanwaltschaft hatte Beschwerde eingelegt, nachdem bereits das Landgericht kein Hauptverfahren eröffnen wollte. Das OLG teilte mit, dass kein hinreichender Tatverdacht gegen die Beschuldigten vorliege, die zum Zeitpunkt der Chats überwiegend Polizisten waren. 

Den Beschuldigten wurde zur Last gelegt, in der Zeit von Herbst 2014 bis Herbst 2018 in verschiedenen Chatgruppen Bilder und Videos mit verbotenem Inhalt verbreitet zu haben. Dabei soll es sich überwiegend um Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen sowie volksverhetzende Inhalte gehandelt haben. Fünf der insgesamt sechs Beschuldigten waren zu dieser Zeit Polizeibeamte. Auch die Chatgruppe „Itiotentreff“ war maßgeblicher Teil der Ermittlungen. In dieser wurden binnen eines Jahres mehr als 1.600 Nachrichten ausgetauscht. 

Nach der Entscheidung des OLG seien die Disziplinarverfahren umgehend und mit Hochdruck fortgeführt worden, hieß es nun. „Über das Weitere wird nun das Verwaltungsgericht Wiesbaden zu entscheiden haben“, sagte Poseck.