Die JVA in Burg ist ein Hochsicherheitsgefängnis. Laut einem Bericht sind detaillierte Lagepläne in die Hände von Gefangenen geraten. Jetzt ermittelt die Justiz.

Die JVA in Burg ist ein Hochsicherheitsgefängnis. Laut einem Bericht sind detaillierte Lagepläne in die Hände von Gefangenen geraten. Jetzt ermittelt die Justiz.

Hatten in Sachsen-Anhalts größtem Gefängnis in Burg Gefangene Einblick in Lagepläne? Die Staatsanwaltschaft Stendal ermittelt in diesem Zusammenhang wegen Geheimnisverrats. Die Ermittlungen liefen gegen Unbekannt, sagte der Sprecher der Staatsanwaltschaft, Thomas Kramer. Laut einem Bericht der „taz“ soll ein Übersichtsplan der JVA Burg in die Hände von Insassen geraten sein. In dem elfseitigen Dokument seien etwa Installationskanäle, Schlüssel- und Saferaum sowie die Orte verzeichnet, wo Waffen und Munition gelagert sind.

Ziel der Ermittlungen der Staatsanwaltschaft sei, herauszufinden, wer die Informationen in Umlauf gebracht hat, sagte Kramer. Zudem solle geklärt werden, ob vorsätzlich oder fahrlässig gehandelt worden sei. Von schnellen Ermittlungsergebnissen geht der Sprecher nicht aus.

Auch das Justizministerium hat nach eigenen Angaben eine Untersuchung eingeleitet. Näheres gab ein Sprecher aber nicht bekannt. Das Ministerium hatte Anzeige gegen Unbekannt erstattet. Zugleich wurde die Gefängnisleitung in Burg vorläufig vom Dienst freigestellt. 

Rechtsausschuss am Mittwoch

Auch auf politischer Ebene sind inzwischen Rufe nach Aufklärung laut geworden. „Ein solches Sicherheitsleck ist beispiellos und hochgefährlich. Es betrifft die Sicherheit von Bediensteten, Gefangenen und letztlich der gesamten Öffentlichkeit“, hatte der innenpolitische Sprecher der Grünen, Sebastian Striegel, gesagt. Der Rechtsausschuss des Landtags tagt am Mittwoch in Magdeburg.

Die JVA Burg ist ein Hochsicherheitsgefängnis. Sie verfügt über insgesamt 637 Haftplätze im geschlossenen Vollzug. 18 Haftplätze sind für die Sicherungsverwahrung vorgesehen. In Burg hatte der Halle-Attentäter vor knapp zwei Jahren mit einer selbstgebastelten Schusswaffe eine Geiselnahme unternommen. Eine Flucht gelang ihm nicht. Er wurde zu einer Freiheitsstrafe von sieben Jahren verurteilt und sitzt inzwischen in einem anderen Bundesland hinter Gittern.