Es ist die erste Adventszeit, in der das neue Cannabisgesetz gilt. Für die Weihnachtsmärkte in Sachsen ist keine allgemeine Regelung vorgesehen.

Es ist die erste Adventszeit, in der das neue Cannabisgesetz gilt. Für die Weihnachtsmärkte in Sachsen ist keine allgemeine Regelung vorgesehen.

Ein landesweites Verbot von Cannabiskonsum auf Weihnachtsmärkten ist in Sachsen nicht geplant. Es liege im Ermessen der Kommunen, ob gesonderte Regelungen notwendig seien, teilte das Sozialministerium mit. Diese könnten eigenständig vor Ort entscheiden. 

Laut Cannabisgesetz, das seit April gilt, ist der Konsum in der unmittelbaren Gegenwart von Minderjährigen sowie in Fußgängerzonen von 7.00 bis 20.00 Uhr untersagt. Auch auf Spielplätzen, in Schulen, Sportstätten, Kinder- und Jugendeinrichtungen sowie in Sichtweite dieser Bereiche – innerhalb von bis zu 100 Metern Luftlinie vom Eingangsbereich – gilt ein Verbot.

Für den Dresdner Striezelmarkt und die weiteren Weihnachtsmärkte der Landeshauptstadt ist darüber hinaus keine zusätzliche Regelung geplant, wie eine Sprecherin der Stadt mitteilte. Das gilt auch für die Märkte in Leipzig und Chemnitz.

Weihnachtsmarkt in Torgau „Cannabis-freie Zone“

Ein explizites Verbot hatte bereits im September der Stadtrat in Torgau beschlossen und den dortigen Weihnachtsmarkt zur „Cannabis-freien Zone“ erklärt. Konsum, Besitz und Weitergabe von Cannabisprodukten sind damit auch für die Zeit nach 20.00 Uhr untersagt. Die Regelung gilt bis 2028.

Für Kontrollen zur Einhaltung der Regelungen zu Konsumverbotszonen sind laut Sozialministerium die Polizei und Ordnungsbehörden zuständig. Der Veranstalter kann ergänzend Kontrollen durchführen.